Regierung der Niederlande legt Berufung gegen gerichtliches Verbot der Ausgangssperre ein

Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht in Den Haag die Ausgangssperre aufgehoben, da man keine akute Notsituation ausmachen könne. Damit wollte sich die Regierung nicht abfinden. Noch am Abend gab das Berufungsgericht ihrem Eilantrag dagegen statt.

Erst verboten und nun doch wieder erlaubt: die Ausgangssperre in den Niederlanden. Diese war am Dienstag Gegenstand von gleich zwei Prozessen. Zunächst hatte ein Verwaltungsgericht in Den Haag die nächtliche Ausgangssperre mit sofortiger Wirkung verboten.

Es handele sich nicht um eine akute Notsituation und sei eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger. Dagegen hatte die Regierung Berufung eingelegt und im Eilverfahren die Aussetzung des Urteils gefordert.

Am Freitag soll nun über den Fall verhandelt werden. Kommende Woche will die Berufungsinstanz ihr Urteil verkünden. Derweil arbeitet die niederländische Regierung laut Ministerpräsident Mark Rutte an einem Notstandsgesetz, um die Maßnahmen wie die verhängte Ausgangssperre auf eine stärkere rechtliche Grundlage zu stellen.