Das Wintermärchen fällt aus: So kompliziert ist die Corona-Lage in den Skigebieten

Ausgerechnet im schneereichen Winter 2021 darf man Corona-bedingt nicht in die Skigebiete. Doch es gibt auch Ausnahmen, weshalb viele Skisportler trotzdem reisen wollen. Wie kompliziert die Lage tatsächlich ist, zeigt folgender Überblick.

Deutschland

An rund zwanzig schwäbischen Orten im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb kann man für 150 Euro pro Stunde einen Skilift mieten, und zwar gleich den ganzen. Bis zu zehn einfache Abfahrten bieten vor allem Anfängern ideale Bedingungen.

In Bad Dürrheim im Schwarzwald etwa haben Familien – vorausgesetzt sie leben alle unter einem Dach – einen ganzen Skilift für 80 Euro zwei Stunden lang für sich allein. Volker Weiß, der erste Vorsitzende des Schwimm- und Skiclubs (SSC) Bad Dürrheim, zu RT DE:

"In der Woche vom 7. bis zum 14. Februar ist noch was frei. Bei uns können Familien getreu den Corona-Schutzbestimmungen zwei Stunden lang den Anfängerlift mieten, Skilehrer inklusive."

Der Ankerlift am Kesselberg bei Unterkirnach ist rund 70 Meter lang und garantiert Winterspaß für die ganze Familie. Aber eben nur für eine. 

In Bayern sind alle Lifte geschlossen, da sie dort als Seilbahnen gelten und demnach andere, strengere Beförderungs-Bestimmungen und damit -Einschränkungen gelten. Anders in Baden-Württemberg: Dort sind sie offen. Ansonsten sind die Grenzen in Richtung Österreich für Skifahrer und Tourengeher dicht. Thomas Bucher vom Deutschen Alpenverein hofft:

"Ich kann nur allen Tourengehern empfehlen, jetzt Hotspots wie etwa am Spitzingsee und am Walchensee zu Stoßzeiten nicht zu besuchen. Die Bergsportgemeinde ist in der Verantwortung, ihren Teil zur Pandemiebekämpfung beizutragen."

Zum Thema Wintercampen: Für Camper stehen trotz der geschlossenen Campingplätze immer noch einige Parkplätze zur Verfügung, auf denen man gegen ein Entgelt von etwa zehn Euro nächtigen kann. Toiletten sind manchmal auch vorhanden. Übernachten in Hotels aus touristischen Gründen ist derzeit verboten. Näheres weiß der ADAC. Noch einmal Herr Bucher: "Ansonsten sind wir froh, dass die 15-Kilometer-Regel in Oberbayern vom Gericht gekippt wurde und nicht mehr gilt. So ist man wenigstens nicht so eingeschränkt."

Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, können die Bayern weiterplanen, um ins benachbarte Österreich zu kommen. Voraussetzung wird dann zusätzlich noch ein negativer COVID-19-Test sein.

Skigebiete in Österreich, etwa in Tirol oder dem Salzburger Land, haben dagegen geöffnet, obwohl der Inzidenz-Wert im Januar über 162 lag. Gleichzeitig sank die Inzidenz in Bayern, wo die Skigebiete keinen einzigen Tag offen waren, von 220 auf 144.

Österreich

Als die Österreicher ihre Skigebiete ab Heiligabend öffneten, war vielen nicht klar: Man darf ja gar nicht übernachten. Also "türmten" sich die Autos – bildlich gesprochen – auf den Parkplätzen in den großstadtnahen Skigebieten. An den Liften drängelten sich Tausende, so dass die Kommunen mit hohen Auflagen und Strafen versuchten, den Betrieb zu entzerren. Anderenorts wurden die Lifte gar nicht erst geöffnet.Wer aus dem Ausland einreist, muss in Österreich in zehntägige Quarantäne, was sich angesichts der noch bis mindestens Anfang März geschlossenen Gastronomie nur mit einer privaten Unterkunft vereinbaren lässt. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.

Für die Skiorte wie etwa Ischgl belaufen sich die Verluste auf rund 400.000 Euro pro Tag. Unter anderem auch deshalb hat der eher auf Massentourismus eingestellte Ort die Lifte bis heute nicht in Betrieb genommen.

Um im relativ hoch belasteten Salzburger Land dennoch Skifahren zu können, nutzen Manche eine Gesetzeslücke – mit einer Zweitanmeldung vor Ort. So dürfen Pendler auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause im Zeitalter des Homeoffice unkontrolliert über die Grenze: Aus wirtschaftlichen Gründen haben der österreichische wie der deutsche Gesetzgeber bisher die Lücke nicht geschlossen. Heinz B. (62) aus einer Gemeinde nahe Germering bei München freut sich: "So darf ich jederzeit in mein Wochenendhaus nach Maria Alm. Ob ich dann dort in meiner Freizeit Ski fahre, ist ja meine Sache. Ich wohne ja dort in einem eingetragenen Zweitwohnsitz. Es sind derzeit nur wenige Leute auf den Pisten, hauptsächlich Einheimische und natürlich liegt ein Spitzenschnee." Die geschlossene Gastronomie nimmt er mit einem Lächeln hin. Schließlich liegt sein Haus direkt an der Piste. Hüttenabende finden mit der Familie statt.

Schweiz

In der Schweiz sank die Inzidenz nach Weihnachten auf 201, obwohl dort nicht nur die Lifte liefen, sondern auch einige Skihütten geöffnet hatten. In die Schweiz dürfen ausländische Gäste immer noch ohne Test einreisen, wenn die Inzidenz im Heimatland um maximal 59 höher liegt als die in der Schweiz. Für die meisten Kreise in Deutschland war dieses Kriterium erfüllt, mit der Ausnahme von Sachsen. Die Sachsen müssen also zehn Tage in Quarantäne. Die Skigebiete in allen Kantonen sind weiterhin geöffnet. Bis Ende Februar sind jedoch sämtliche Gaststätten geschlossen. Speisen kann man lediglich zum Mitnehmen erwerben und kann diese aber auf den Terrassen im Freien verzehren. 

Die Schweiz gilt von COVID-19 stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde. Reiserückkehrer müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland bei dem Portal www.einreiseanmeldung.de anmelden und auch den Nachweis der Anmeldung mitführen. Außerdem müssen sie spätestens 48 Stunden nach nach ihrer Einreise bereits ein Corona-Testergebnis vorliegen haben, welches sie bei Bedarf den Behörden vorlegen müssen, heißt es auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.  

Italien

Seit dem 18.Januar sollten diese Gebiete wieder geöffnet sein. Jetzt gilt der 15. Februar als Öffnungsdatum. Die Gastronomie in Südtirol ist seit dem 7. Januar geöffnet, Geschäfte ebenfalls. Bars haben sogar bis 18 Uhr geöffnet. Auch Restaurants kann man mit einer Vorbestellung bis 22 Uhr besuchen. Touren, Langlauf und Winterwandern mit Abstandsregeln sind uneingeschränkt erlaubt. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien aufgrund hoher Infektionszahlen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne angeordnet werden. Für die Einreise nach Italien benötigt man eine Einreiseerklärung plus negativem PCR- oder Antigen-Test (die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen). Bei der Rückreise gilt allerdings die Quarantänepflicht.

Slowakei

Die bei Skifahrern aus dem Osten Deutschlands beliebten Skigebiete verlangen von Winterurlaubern einen maximal 72 Stunden alten Negativtest. Während einer Woche Skiurlaub muss man sich zweimal testen lassen. Die Möglichkeiten dafür werden in den preislich günstigen Skigebieten oft gratis angeboten. 

Die Slowakei wurde als Risikogebiet eingestuft. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner. Da Deutschland auch als Risikogebiet eingestuft wurde, müssen sich Reisende innerhalb von 14 Tage vor Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach fünf Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf. Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, das nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. 

EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn sie in den drei Monaten vor der Einreise eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können. Grenzpendler mit Wohnsitz in einer Entfernung von bis zu 30 Kilometer vom nächstgelegenen Grenzübergang müssen sich alle 14 Tage testen lassen und beim Grenzübertritt neben der Bescheinigung des Arbeitgebers ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) vorlegen können.

Ukraine

Hier melden die Wintersportorte Rekordzahlen. Maske und Abstand scheinen in den langen Schlangen vor Ticketschaltern und Liften kein Thema zu sein. Trotzdem ist der Inzidenzwert dort auf rund 100 gesunken. Die Einreise ist mit einem negativen Testergebnis ohne Quarantäne möglich, Hotels haben geöffnet. Die Einreise ist allerdings nicht ganz einfach. Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. 

Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der roten Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung "Dii vdoma" ("Дій вдома"), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss.  Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Testzentrum nach Einreise verkürzt werden.  

Ausgenommen von der Quarantäne sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, die zum Zweck des Hochschulstudiums einreisen sowie Transitreisende, die ihre Ausreise innerhalb der nächsten zwei Tage nachweisen können. Auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests, welcher bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, befreit von der Quarantäne. Bei Absolvierung des PCR-Tests vor Einreise kann die Nichtanerkennung aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen nicht ausgeschlossen werden. 

Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.

Polen

Offiziell haben alle Wintersportmöglichkeiten wegen der hohen epidemiologischen Inzidenz geschlossen. Bei Verstößen drohen bis zu 6.800 Euro Strafe. Die bis zum 17. Januar geltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden um zwei Wochen verlängert. An Sportveranstaltungen dürfen nur Profisportler unter Ausschluss der Öffentlichkeit teilnehmen. Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt zunächst bis 31. Januar 2021 grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Die Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen.

Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Polen eine Bildungseinrichtung besuchen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen oder ein negatives Testergebnis in polnischer oder englischer Sprache vorlegen können.

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