Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat Fragen zum Umgang Deutschlands mit den Rechtshilfeersuchen Russlands zur mutmaßlichen Vergiftung von Alexej Nawalny an die Bundesregierung gestellt. Im Wesentlichen ging es bei den Fragen um die Hindernisse bei der rechtlichen Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Falls.
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und sonstige Abgeordnete der Fraktion nahmen dabei auf die Vorwürfe Moskaus Bezug, Berlin behindere die russischen Ermittlungen und verstoße damit gegen das "Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen" von 1959.
Am 19. Januar teilten die Abgeordneten Gregor Gysi und Alexander Neu mit, dass die Antwort der Bundesregierung vorläge, diese aber eher als eine Nicht-Antwort zu bezeichnen sei:
"Am 06.01.2021 antwortete die Bundesregierung im Wesentlichen nicht."
Sie erklärte ausdrücklich, dass für sie die Wahrung der Staatsgeheimnisse wichtiger sei als die Informationspflicht gegenüber Bundestagsabgeordneten.
"Damit setzt sich die Bundesregierung einem Verdacht aus. (...) Welche Staatsgeheimnisse Deutschlands gibt es in Bezug auf den Umgang der Bundesregierung mit den Rechtshilfeersuchen Russlands?"
Der Umgang sei auch unverständlich, weil mit der Stattgabe der Rechtshilfeersuchen der Druck zur Aufklärung in Russland erhöht werden könnte, so die Abgeordneten weiter. Das bisherige Schweigen zu den Rechtshilfeersuchen und die Nichtbeantwortung der Fragen durch die Bundesregierung seien weder rechtstaatlich noch demokratisch. Die Bundesregierung leiste allen – egal wie sie zu den Vorfällen stehen – damit einen schlechten Dienst, kritisierten Gysi und Neu und verwiesen auf die im Internet abrufbare Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage.
Staatswohl und "ausländische Partner"
Im Dokument weist die Bundesregierung auf die Geheimhaltung im Sinne des Staatswohls hin und nimmt bereits im Vorfeld zehn von insgesamt 16 Fragen von der Beantwortung heraus – trotz der zugegebenen "grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen". Dafür werden u. a. folgende Gründe genannt:
"Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt."
Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen, so die Bundesregierung und weist auf Einzelheiten bei der "Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern" hin, die besonders "schutzwürdig" seien. Die Bundesregierung wortwörtlich:
"Die Offenlegung der erfragten Informationen würde das Staatswohl in besonders hohem Maße beeinträchtigen, weil die Gefahr besteht, dass Einzelheiten bekannt werden, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzwürdig sind."
Zu den Fragen, die mit dieser Begründung nicht beantwortet wurden, gehörten u. a. die folgenden:
11) Kennt die Bundesregierung eine Begründung für eine ggf. mehrmonatige Nicht-Erledigung dieser Rechtshilfeersuchen (Seit 27. August hat Russland insgesamt vier Rechtsersuchen geschickt – Anm. der Redaktion) oder ggf. Verweigerung von Rechtshilfe, insbesondere mit Blick auf die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation geltende völkerrechtliche Vereinbarung in Kapitel I Artikel 1 des Zweiten Zusatzprotokolls vom 8. November 2001 zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen, wonach die Vertragsparteien sich verpflichten, "innerhalb kürzester Frist und so weit wie möglich Rechtshilfe zu leisten"?
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Oder:
15) Hat die Bundesregierung ggf. eine Weigerung Alexei Nawalnys bewertet, sich den russischen Behörden als Zeuge aus Deutschland heraus zur Verfügung zu stellen?
Die Anfrage der Linksfraktion ist nicht der erste Versuch des Bundestags zur Klärung der rechtlichen Sachverhalte bei der mutmaßlichen Vergiftung des russischen Politaktivisten, die nach Meinung der Bundesregierung "zweifelsfrei" in Russland durch einen chemischen Kampfstoff verübt wurde. Die russischen Behörden wiesen wiederholt daraufhin, dass aus medizinischer Sicht keine Hinweise auf eine Vergiftung durch Organophosphate hindeuten würden. Die Einleitung eines Strafverfahrens sei aber nach Verifizierung der Bundesregierung bekannten Fakten im Fall-Nawalny möglich.
Die AfD-Fraktion hat in Vergangenheit bereits zwei ausführliche Anfragen im Zusammenhang mit dem Fall Nawalny gestellt. Auch da wurden mehrere Fragen mit dem Verweis auf Geheimhaltung abgewiesen. "Das Interesse an Aufklärung tendiert bei dieser Bundesregierung gegen Null", kritisierten damals die Fragesteller.
Russland wettert "Vertuschung der Umstände"
Vor wenigen Tagen gab das Bundesamt für Justiz bekannt, vier russische Rechtshilfeersuchen zum "Giftanschlag auf den Kremlgegner" beantwortet zu haben, wie dpa mitteilte. Unter anderem seien Protokolle einer Vernehmung Nawalnys durch die Berliner Staatsanwaltschaft übermittelt worden, teilte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums mit.
"Die Bundesregierung geht davon aus, dass die russische Regierung nun umgehend alle nötigen Schritte zur Aufklärung des Verbrechens gegen Herrn Nawalny einleitet. Dieses Verbrechen muss in Russland aufgeklärt werden."
Die von der russischen Seite angeforderten medizinischen Daten lagen dabei nicht vor. Die Ärztinnen und Ärzte, die Nawalny an der Berliner Charité behandelt haben, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und wurden daher nicht als Zeugen vernommen, so dpa weiter. Es würden auch keine medizinischen Befunde übermittelt. Die personenbezogenen Daten zur Gesundheit des Opfers einer Straftat sind nach deutschem Recht besonders geschützt. Nawalny soll einer Herausgabe nicht zugestimmt haben.
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Die russische Generalstaatsanwaltschaft bewertete die Antwort der deutschen Behörden als äußerst ungenügend. Es seien 15 prozessuale Rechthilfeleistungen erbeten worden, davon seien aber de facto nur zwei realisiert worden: "Es fanden Befragungen Nawalnys und seiner Frau statt. Diese sind jedoch nur wenig informationshaltig und geben keine Antworten auf die gestellten Fragen her", schrieb die Generalstaatsanwaltschaft in einer auf der Webseite der Russischen Botschaft veröffentlichten Pressemitteilung vom 19. Januar.
"Den vorgelegten Unterlagen zufolge führte die deutsche Seite eine toxikologische Untersuchung von Flaschen durch, an denen Spuren des Nervenkampstoffes der Nowitschok-Gruppe nachgewiesen worden sein sollen. Im Nachgang zu den Untersuchungen lieferte die deutsche Seite jedoch keine konkreten Befunde und legte somit nahe, man soll ihr das Ganze aufs Wort glauben. Unter anderem wurden keine Angaben zu Experten gemacht, die die Untersuchung durchgeführt haben. Deren Befragung wurde ebenfalls abgelehnt", so die Behörde weiter.
Es wurde u. a. die Befragung von Maria Pewtschich verweigert, Informationen zu einer (in Deutschland registrierten – Anm. der Redaktion) E-Mail-Adresse bereitzustellen, von der aus Meldungen über die Verminung der sozialen Infrastrukturanlagen (des Flughafens – Anm. der Redaktion) in Omsk geschickt wurden. Die Staatsanwaltschaft wertete den Umgang mit den russischen Rechtsersuchen als absichtliche Nicht-Tätigkeit:
"Das alles deutet darauf hin, dass Deutschland mit den russischen Ersuchen nur formell umgegangen ist, indem es de facto nichts bereitgestellt hat, was Licht in die Geschichte der mutmaßlichen Vergiftung bringen könnte. Daraus wird eine direkte Absicht der ausländischen Kollegen ersichtlich, die wahren Umstände des Geschehens zu vertuschen, um gegen die russische Seite haltlose Anschuldigungen weiter vortragen zu können."
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