Ab heute: Verpflichtende Online-Registrierung vor Einreise in Österreich

Ab Freitag müssen sich alle Personen, die nach Österreich einreisen – einschließlich österreichischer Staatsbürger –, elektronisch registrieren. Ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende. Die Registrierungsbestätigung muss bei Kontrolle vorgewiesen werden.

In Österreich gilt ab Freitag aufgrund der COVID-19-Pandemie eine digitale Registrierungspflicht. Das Gesundheitsministerium veröffentliche Dienstagabend eine entsprechende Verordnung. Neben Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse muss auch die Wohn- sowie die Aufenthaltsadresse in Österreich angegeben werden. Vermerkt wird auch das Datum der Einreise und der geplanten Ausreise. Zudem muss angegeben werden, in welchen Ländern man sich in den vergangenen zehn Tagen aufgehalten hat. Auch Kinder und Jugendliche müssen registriert werden. Die Bestätigung der Registrierung muss bei einer behördlichen Kontrolle in digitaler oder ausgedruckter Form vorgewiesen werden.

Das Formular ist auf der Webseite des Ministeriums in englischer und deutscher Sprache verfügbar. Die Behörde kündigte an, die Daten nach 28 Tagen zu löschen.

Danach gilt wie auch schon zuvor eine zehntägige Quarantänepflicht. Mit einem negativen Testergebnis kann man die Quarantäne nach frühestens fünf Tagen vorzeitig beenden. Pendler, Durchreisende ohne Zwischenstopp und Personen, die wegen einer dringenden Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, anreisen, bleiben sowohl von der Online-Registrierung als auch von der Quarantäne befreit.

In den vergangenen 24 Stunden wurden in Österreich 1.528 Menschen positiv auf SARS-CoV-2 getestet. 66 Personen starben mit oder an dem Virus. Die Regierung soll am Wochenende entscheiden, wie es mit dem Lockdown nach dem 25. Januar weitergeht. 

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