Spaniens Unterhaus genehmigt Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe

Das spanische Unterhaus hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der schwerkranken Menschen ermöglichen soll, ihr eigenes Leben auf Wunsch zu beenden. Der geplante Beschluss wurde zuvor scharf von der politischen Rechten und religiösen Gruppen kritisiert.

Das spanische Parlament stimmte am Donnerstag einem Gesetzesentwurf zu, der lang leidenden Patienten oder Menschen mit unheilbaren Krankheiten ermöglichen soll, auf Wunsch das eigene Leben zu beenden. Das Gesetz, das von der linken spanischen Koalitionsregierung und mehreren anderen Parteien unterstützt wurde, wurde mit 198 zu 138 Stimmen verabschiedet. Die konservative Volkspartei und die rechtspopulistische Vox-Partei stimmten gegen den Gesetzesentwurf. Der Entwurf wird nun dem Senat für eine weitere Abstimmung vorgelegt, wo dieser voraussichtlich ebenfalls verabschiedet wird. Das neue Gesetz könnte demnach bereits in drei Monaten in Kraft treten. 

Spanien tritt mit dem Beschluss in die Fußstapfen seines Nachbarlandes Portugal, welches bereits im Februar ähnliche Gesetze zur Legalisierung von Sterbehilfe verabschiedete. In Belgien, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz ist dies bereits legalisiert worden. Auch in einigen Bundesstaaten in den USA ist Sterbehilfe zulässig. Bürger der Vereinigten Staaten müssen sich die dazu erforderlichen Medikamente unter ärztlicher Aufsicht jedoch selbst verabreichen. Der spanische Gesundheitsminister, Salvador Illa, bezeichnete die Entscheidung des Unterhauses als großen Erfolg. 

"Als Gesellschaft können wir angesichts der unerträglichen Schmerzen, unter denen viele Menschen leiden, nicht teilnahmslos bleiben", sagte dieser gegenüber den Gesetzgebern. 

Das Gesetz soll sowohl öffentlichen und privaten Experten des Gesundheitssektors ermöglichen, Patienten zu unterstützen, die ihren Wunsch äußern, sterben zu wollen. Patienten müssen demnach während des Prozesses, der über einen Monat dauern kann, bei vier verschiedenen Gelegenheiten um den Tod bitten. Die ersten beiden Bitten müssen schriftlich und in einem Abstand von zwei Wochen erfolgen. Der Patient muss daraufhin ein drittes Mal den Wunsch nach Rücksprache mit einem Arzt äußern. Das vierte und letzte Mal soll kurz vor dem Eingriff zur Beendigung des Lebens erfolgen. Das Gesetz soll demnach medizinischem Personal auch erlauben, sich einer Teilnahme der Sterbehilfe zu widersetzen, wenn diese im Konflikt mit dem eigenen Glauben steht. 

Ein medizinisches Team in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt sowie eines weiteren Arztes, der als externer Aufseher fungiert, überwachen den Prozess. Darüber hinaus muss die jeweilige Aufsichtsbehörde der entsprechenden Region den Antrag genehmigen. Der Patient, der um die Ausübung des Rechts auf Sterbehilfe bittet, muss ein spanischer Staatsbürger oder Einwohner sein, volljährig sowie in der Lage sein, rationale Entscheidungen treffen zu können. 

Eine kleine Gruppe von Menschen versammelte sich während der Abstimmung im Unterhaus vor dem Madrider Parlament, um gegen den Gesetzesentwurf zu demonstrieren. Die Demonstranten schwenkten dabei Totenkopfflaggen und hielten ein Transparent mit der Aufschrift "Tod" empor. Befürworter des Gesetzes riefen indes zu landesweiten Kundgebungen auf, um den Beschluss zu feiern. 

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