Nach mehr als drei Monaten Aufenthalt in Deutschland ist der russische Oppositionelle Alexei Nawalny zu einer Medienpersönlichkeit aufgestiegen. Wie sein Auftritt bei einer Video-Konferenz des EU-Parlaments zeigte, könnte nun seine Bekanntheit zum zusätzlichen Druckmittel auf Russland bei den bevorstehenden Duma-Wahlen im Jahr 2021 werden. Er trat aber nicht allein auf, sondern begleitet von drei seiner erfahrensten Mitstreiter, was die genannte Vermutung bekräftigt.
In dieser komfortablen Situation darf in Deutschland an seinem Opfer-Status eigentlich nicht gerüttelt werden. Aber wurde auf Nawalny wirklich ein Anschlag mit einer noch "härteren" Variante eines ohnehin tödlichen Nervenkampfstoffes verübt? Oder ist die Ursache für seine plötzliche Erkrankung in seinem eigenen gesundheitlichen Gesamtzustand zu suchen, wie die Aussagen der russischen Ärzte nahelegten? Oder war da etwas noch ganz anderes im Spiel, etwa eine geheimdienstliche Provokation, worüber man derzeit in Russland immer häufiger spricht?
Die Zusammenarbeit zwischen den russischen und deutschen Behörden könnte in dieser Frage durchaus Klarheit schaffen. Doch die Bundesregierung verschließt sich gegen inzwischen mehrmalige Anfragen aus Russland und will von ihrer anfangs verkündeten Darstellung und der damit eingenommenen Position keinen Deut abweichen, Nawalny sei von russischen staatlichen Stellen mit einem Gift der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden. Dafür gebe es gar "keine andere plausible Erklärung".
Während man die russischen Rechtshilfeersuchen durch bürokratische Ausflüchte noch halbwegs ignorieren kann, hat die Bundesregierung gegenüber dem eigenen Parlament schon durchaus eine Auskunftspflicht. So stellte auch eine Gruppe von AfD-Abgeordneten im Zusammenhang zu dem Fall mit zwei Kleinen Anfragen (am 14. Oktober bzw. am 18. November) insgesamt 86 Fragen an die Bundesregierung.
Viele Fragen betreffen eingehend die in Medien kaum gestellten Fragen, wie etwa über die Art und Weise, wie solche Beweisstücke wie angeblich mit Nowitschok kontaminierte Trinkwasserflaschen nach Deutschland verfrachtet werden konnten. Fragen gab es wiederum auch zu der recht öffentlichkeitsscheuen Nawalny-Begleiterin Maria Pewtschich und zu den biochemischen Details einer "zweifelsfreien" Zuordnung der gefundenen Giftspuren zum ominösen Nowitschok.
Maria Pewtschich unterliegt Geheimhaltung
Erinnern wir uns: Die angeblich mit Nowitschok kontaminierte Wasserflasche wurde sehr bald zum Kernelement und Anfang der Vergiftungs-Geschichte. Zum ersten Mal erwähnte der Spiegel die Flasche am 4. September. Ein Oberstabsarzthabe das Sicherheitskabinett der Bundesregierung darüber unterrichtet.
"Man habe die Spuren nicht nur im Blut, im Urin und in Hautproben Nawalnys gefunden, sondern auch an einer Flasche, die er (Nawalny) auf der Reise dabeigehabt hatte", sagte er.
Seit 17. September ist bekannt, dass die besagte Flasche Nawalnys Begleiterin Maria Pewtschich nach Deutschland brachte. Und zwar sogar im gleichen Rettungsflugzeug, zusammen mit dem im Koma liegenden Alexei Nawalny am 22. August, wie sie später selbst in ihren Medienauftritten bestätigte.
Trotz der Beteiligung sowohl des deutschen Militärs als auch der deutschen Geheimdienste im Fall Nawalny, die berufsbedingt über die genauesten Informationen verfügen sollten, stellte sich die Bundesregierung auch jetzt noch immer unwissend über die beiden Tatsachen.
"Trifft die Information zu, dass sich Maria Pewtschich mit auf dem Rettungsflug für Alexei Nawalny von Omsk nach Berlin befunden hat. Wenn ja, worauf beruhen die Erkenntnisse der Bundesregierung?"
So lautete die Frage 56 der Kleinen Anfrage vom 18. Oktober (Bundestagsdrucksache Nr. 19-23352 vom 14.10.2020). "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor" lautet erstaunlicherweise die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache Nr. 19-24493 vom 19.11.2020).
Weiß also die Bundesregierung nicht einmal, wann und auf welche Weise gerade diese ausländischen Bürger in ihr Land einreisen? Wer führte dann eine Grenzkontrolle durch? Und das in einem Fall, der offenbar zur Chefsache erklärt wurde? Als die AfD-Abgeordneten (mit Frage 66) genau wissen wollten, ob die deutschen Ermittlungsbehörden Maria Pewtschich befragt haben und ob diese Nawalny regelmäßig im Krankenhaus besuche, antwortete Manuel Berger, der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes:
Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den konkret berechtigten Geheimhaltungsinteressen eines laufenden Rechtshilfeersuchens zurück.
Gemeint wurden offenbar die russischen Rechtshilfeersuchen, die ja allerdings – wie die russische Seite immer wieder beklagt – unbeantwortet bleiben.
Dennoch lautete die Antwort auf die Frage 30 "Bei dem Angriff zum Nachteil von Alexej Nawalny handelte es sich um eine mutmaßlich in Russland begangene Tat" und somit seien "allein die Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation zuständig, diese Straftat zu verfolgen." "Mutmaßlich" oder doch "zweifelsfrei", wie das höchste Amt im Regierungskabinett behauptet?. Aber wie, durch welche Substanz und vor allem, wo sind vom deutschen Militär die anfangs ins Spiel gebrachten Beweismittel für diese Tat? In der Beantwortung auf diese Fragen verwickelt sich die Bundesregierung in immer mehr Widersprüche.
Flasche und "weitere Gegenstände" – es gibt sie doch!
So bestätigt die Bundesregierung, obwohl sie angeblich nichts über die Existenz der Flasche weiß, dennoch indirekt die Tatsache ihres Hereinschmuggelns nach Deutschland. Auf die Frage 73 "Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall Nawalny abgesehen von der Wasserflasche noch weitere Gegenstände mit Nowitschok-Spuren?" lautete die Antwort des Bundesregierung klar und deutlich: "Ja."
Es soll also weitere, bislang der Öffentlichkeit völlig unbekannt gebliebene, angeblich mit Gift kontaminierte Gegenstände geben. Worum handelt es sich dabei und warum wurden diese früher nicht erwähnt? Wie kamen sie nach Deutschland? Das sind Fragen über Fragen.
Wir berichteten über die Erklärungen von der russischen Polizei vor zwei Monaten, als sie zuerst in einem Presseartikel veröffentlicht wurden.
Nawalnys Pressesekretariat hatte gegenüber den russischen Medien bestätigt, dass die deutschen Behörden (auch) sein Team nicht darüber und über andere Punkte zu den angeblich gefundenen Spuren des Giftes informiert hätten.
Tatsache bleibt, dass die Bundesregierung "keine Kenntnis zum Sachverhalt" hat, ob laut Frage 4 "das medizinische Personal, das Nawalny Ersthilfe leistete, auf Vergiftungsspuren untersucht wurde, Schutzkleidung getragen hat oder Krankheitssymptome zeigte, da sich Nowitschok-Spuren an Alexej Nawalnys Körper befunden haben sollen. Es ist auch nicht bekannt, ob ihre Kleidung nach dem Transport untersucht wurde – während dessen sie vermutlich in körperlichem Kontakt mit einer Person standen, die 'mit einem chemischen Kampfstoff vergiftet' wurde, und könnten somit deutsche Bürger in Gefahr gebracht haben.
Auf die Frage eines BBC-Journalisten ob die gesammelten Sachen inkl. Flaschen im Reise- oder Handgepäck transportiert wurden, sagte Maria Pewtschich etwas unkonkret: "Es wurde strategisch an verschiedenen Orten verpackt, weil wir verstanden hatten, dass es sich bei diesen Flaschen nur um Flaschen handelt, um nichts von Bedeutung. Aber es bestand eine mikroskopisch kleine Chance, dass sie sich als wertvoll erweisen würden."
Dieses Eingeständnis führ aber geradewegs zu einer weiteren Frage an die Bundesregierung, nämlich ob es wahr ist, dass Pewtschich die Flasche nach Berlin transportierte – unter völliger Missachtung der Möglichkeit, dass sie für alle anderen Menschen in der näheren Umgebung gefährlich sein könnte. Und wieder lautete die Antwort achselzuckend: "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor" Und das, obwohl beide – Maria Pewtschich und Jaka Bizilj – dies längst bestätigt hatten.
Rückschlüsse auf Herkunft nicht möglich?
Es gibt auch ein weiteres Thema, das sich durch die beiden Kleinen Anfragen zieht – die Frage nach der Herkunft des angeblich gefundenen Gifts der Nowitschok-Gruppe. So hieß es dann in den Fragen 7 und 8 in der zweiten Kleinen Anfrage vom 11.11.2020 (Bundestagsdrucksache Nr. 19-24228):
"AfD: Ist es zutreffend, dass die entnommenen Proben eine niedrige Konzentration aufweisen, welche es nicht ermöglicht, eine Signatur festzustellen?
BuReg: Eine Analyse biomedizinischer Proben lässt keinen Rückschluss auf die Signatur zu.
AfD: Ist es ferner zutreffend, dass aus der chemischen Analytik keinerlei Rückschlüsse auf die Herkunft der … Substanzen möglich sind?
BuReg: Die chemische Analytik hat den klaren Nachweis erbracht, dass Herr Alexej Nawalny mit einer Substanz aus der in der UdSSR und später in Russland entwickelten Gruppe der Nowitschok vergiftet wurde."
Dabei konnte oder wollte die Bundesregierung keine Auskunft geben, ob die aufgefundenen Spuren von Nowitschok flüssig oder pulverförmig waren:
"Die aufgefundenen Spuren geben keinen Hinweis auf den ursprünglichen Aggregatzustand der verwendeten Substanz", lautete die Antwort auf die Frage 41 der Anfrage (der ersten der beiden) Nr. 19-23352.
Die Bundesregierung hat also aus den Analysen keine Informationen über Signatur gewonnen und weiß auch nicht, in welcher Form die giftige Substanz in den Körper von Nawalny verabreicht wurde. Dennoch schickt sie sich an, behaupten zu können, dass die Herkunft des Giftes ausschließlich in einem heutigen russischen Militärlabor liegt – dafür gebe es "keine andere plausible Erklärung". Damit liegt sie auf der Linie der eigenen Geheimdienste, die noch Anfang September mehrere Mitglieder des Bundestages mit Einzelheiten zum Fall Nawalny unterrichtet hatten. So hieß es am 7. September in einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur:
"Die deutschen Behörden haben nach Einschätzung des CDU-Innenpolitikers Patrick Sensburg sehr genaue Erkenntnisse zu dem Stoff, mit dem der russische Regierungskritiker Alexej Nawalny vergiftet wurde. "Die westlichen Dienste haben natürlich Nowitschok-Proben, um die unterschiedlichen Formen aus dieser Gruppe nachweisen zu können", sagte Sensburg am Montag am Rande einer Sitzung des für die Geheimdienste ausschließlich zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums zu dem Fall. Diese Proben habe man sich durch "nachrichtendienstliche Erkenntnisse" beschaffen können, sagte er im Interview der 'Welt' …"Das hat die Russen sehr geärgert".
Die Proben dienten dem Nachweis der Substanz, sagte Sensburg. Die Bundeswehr habe dafür sehr exakte Analysemethoden. "Man kann ja teilweise sogar nachweisen, aus welcher Produktion diese Art von Nowitschok dann jeweils kommt", fügte er hinzu.
Diese weitreichenden Schlüsse eines CDU-Sicherheitsexperten, die später weder relativiert noch offiziell in Zweifel gezogen wurden, stehen im klaren Widerspruch zu den Aussagen eines hochrangigen deutschen OPCW-Experten. Nach Analyse des OPCW-Berichts zum Fall-Nawalny tätigte er gegenüber der Deutschen Welle folgende Aussage:
Bei Bioproben mit dieser sehr niedrigen Konzentration, die man gefunden hat, kann man jedoch keinerlei Signaturen feststellen, die einen Abgleich mit einer Referenzprobe ermöglichen würde. Daher sind Rückschlüsse aus der chemischen Analytik jetzt auf die Herkunft im Moment eigentlich nicht wirklich möglich, sagte Marc-Michael Blum, der von 2012 bis 2019 als Experte auf dem Gebiet der Analyse, Dekontamination und Beseitigung chemischer Kampfstoffe für OPCW tätig war.
Um auszuschließen, dass ein nichtstaatlicher Akteur hinter Nawalnys Vergiftung steckt, müsste die OPCW in Russland aktiv werden, um dort das entsprechende Referenzlabor aufzusuchen, sagt der Experte. Doch nichts spricht derzeit dafür, dass dies möglich und von der deutschen Seite auch erwünscht ist. Bislang hat sie bei der OPCW nur technische Hilfe beantragt. Sie hat eben nicht den Artikel IX des Chemiewaffenübereinkommens aktiviert, der die Hilfe des OPCW-Exekutivrates bei den strittigen Fällen zwischen den Vertragsstaaten vorsieht.
Statt Antworten bleiben Fragen über Fragen
Den Bundestagsabgeordneten Friesen, der die beiden Kleinen Anfragen an die Bundesregierung initiierte, empört das. "Deutschland erklärt zwar sehr nachdrücklich, Russland habe das Chemiewaffenübereinkommen nicht eingehalten, will jedoch nicht den Mechanismus in Gang setzen, der für Aufklärung sorgen könnte. Obgleich Russland hierzu seine Bereitschaft erklärt hat" sagt der Abgeordnete Anton Friesen in seinem Kommentar gegenüber RT DE.
Das Interesse an Aufklärung tendiert bei dieser Bundesregierung gegen Null", stellt Friesen lapidar fest und fügt an, weitere Anfragen zum Fall Nawalny an die Bundesregierung zu stellen zu wollen.
"Nach dieser (Nicht-)Antwort kann ich nur zu einem Schluss kommen: Die Nawalny-Affäre wurde benutzt, um für eine massive Verschlechterung der deutsch-russischen Beziehungen zu sorgen."
Es ist dennoch weiter mit den Fragen dieser Art zu rechnen, weil es vermutlich auch in Deutschland Interessierte gibt, die den Fall Nawalny gerne hinter sich bringen würden und sich deswegen eine ehrliche Aufklärung aller Umstände der angeblichen Vergiftung des russischen Politbloggers wünschen. Doch das scheint derzeit unmöglich, solange die Bundesregierung im Fall Nawalny in Bezug auf Russland das Prinzip der Beweislastumkehr praktiziert. "Sollte sie (die russische Regierung) nichts mit dem Anschlag zu tun haben, dann ist es in ihrem eigenen Interesse, das mit Fakten zu belegen", sagte gleich zum Anfang der Affäre der deutsche Außenminister Heiko Maas. So wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit nach völkerrechtlichen Mechanismen schon von vornherein ausgeschlossen.
Zwischenzeitlich wird die der OPCW zugedachte Rolle, statt zur Aufklärung beizutragen, auch an anderer Stelle deutlich. Von der 25. Tagung der OPWC gab Dominic Raab gerade triumphierend bekannt, dass sich 58 Mitgliedsstaaten der OPCW instrumentalisieren ließen, in einer Gemeinsamen Erklärung "auf das Schärfste den Einsatz einer toxischen Chemikalie als Waffe in der Russischen Föderation gegen Alexei Nawalny" zu verurteilen. Umso erstaunlicher und geradezu grotesk mutet in derselben Erklärung an, dass laut Punkt 4 offenbar weder die Unterzeichnerstaaten noch die OPCW wissen, "in wessen Territorium der Angriff auf eine russische Oppositionsfigur stattgefunden hat", im Gegenteil:
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Russische Föderation das Technische Sekretariat unter Bezugnahme auf Artikel VIII Absatz 38 Buchstabe e) des Übereinkommens um technische Unterstützung ersucht hat, und wir sehen der Fertigstellung der Einzelheiten dieses Ersuchens erwartungsvoll entgegen, um ein positives Ergebnis zu ermöglichen.
Also ist doch nicht alles so klar, wo und wann Nawalny angeblich oder tatsächlich mit einem Nervengift kontaminiert wurde?
Quellen:
Kleine Anfrage (76 Fragen) vom 14.10.2020:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/233/1923352.pdf
Antwort vom 19.11.2020:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924493.pdf
Kleine Anfrage (10 Fragen) vom 11.11.2020:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924228.pdf
Antwort (liegt noch nicht veröffentlicht vor):
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924659.pdf
OPCW-Erklärung:
https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/2020/11/Joint%20statement%20%28FINAL%29%20PDF.pdf