Justizministerium verkündet neuen Stand zu den vier russischen Rechtshilfeersuchen im Fall Nawalny

Vor mehr als zwei Monaten, am 27. August, hatte Russland bei der deutschen Regierung ein erstes Rechtshilfeersuchen zur Causa Nawalny eingereicht. Insgesamt liegen mittlerweile vier Rechtshilfeersuchen zu dem Fall vor, alle bisher unbeantwortet. Jetzt gibt es Neuigkeiten.

Die Russische Föderation hat an die deutsche Bundesregierung mittlerweile vier Rechtshilfeersuchen zu dem Fall des in Deutschland weilenden Polit-Bloggers Alexei Nawalny gerichtet. Das erste förmliche Rechtshilfeersuchen datiert vom 27. August, das zweite vom 14. September. Es folgten am 25. sowie am 29. September noch zwei weitere Ersuchen.

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Russland bittet in diesen zwischenstaatlich üblichen Rechtshilfeersuchen zum Beispiel darum, eigene Ermittler nach Deutschland entsenden zu können, um Nawalny und weitere in Deutschland weilende Zeugen zum Vorfall zu befragen. Nach über zwei Monaten ohne jegliche Antwort hat nun das Bundesjustizministerium (BMJV) erstmals auf der Bundespressekonferenz dargelegt, weshalb bisher keine Reaktionen auf die Rechtshilfeersuchen erfolgten:

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, reagierte umgehend auf das Schreiben des Bundesamts für Justiz der Bundesrepublik Deutschland und erklärte:

Es ist erstaunlich, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden fast drei Monate brauchten, um dieses kurze formale Schreiben zu formulieren.

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