Wien plant ab Mitte Oktober digitale Gästelisten für Restaurants

Ab Mitte Oktober können sich Restaurantbesucher in Wien in digitale Gästelisten eintragen. Dadurch soll nicht nur die "Zettelwirtschaft" reduziert, sondern auch der Datenschutz der Gäste gewährleistet werden, da nur die zuständigen Behörden Zugriff hätten.

In Wien sollen die Daten von Restaurant- und Kneipenbesuchern künftig elektronisch erfasst werden. Der Probebetrieb der digitalen Registrierung soll ab Mitte Oktober starten, für November ist die vollständige Aufnahme des digitalen Betriebs geplant. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig erklärte, dass diese Maßnahme sinnvoller sei als die Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr, die er wiederholt ablehnte. Gegenüber der Wiener Zeitung erklärte er:

Wir machen die Registrierungspflicht nicht, um jemanden zu sekkieren (österreichisch für drangsalieren).

Eine Sperrstunde um 22 Uhr würde der Gastronomie außerdem "den Todesstoß versetzen", so Ludwig. Er kritisierte auch die Doppelmoral in Österreichs westlichen Bundesländern. In Ländern wie Salzburg und Vorarlberg beispielsweise müssten die Restaurants früh schließen, während die Gäste in Fünfsternehotels bis spät in die Nacht an der Bar sitzen könnten.

Die digitale Registrierung soll zum einen die bisherige "Zettelwirtschaft" reduzieren, zum anderen soll so die Datensicherheit der Gaststättenbesucher gewährleistet werden, da nicht einmal der Gastwirt Zugriff auf die Daten habe, sondern nur die zuständigen Behörden. Die Restaurantbetreiber müssen sich für die elektronischen Gästelisten im System registrieren, um den digitalen Service anbieten zu können. Gäste können dann neben den analogen Listen auch ihr Smartphone nutzen. Dazu müssen sie nur einen QR-Code scannen und die Daten am Handy weitergeben. Außerdem bestehe die Möglichkeit, die Daten direkt per App auf dem eigenen Smartphone zu hinterlegen. Dazu müsse dann nur noch der QR-Code gescannt werden.

Laut dem Präsidenten der Wiener Wirtschaftskammer, Walter Ruck, sollen die Daten nach vier Wochen wieder gelöscht werden. Seit dem Inkrafttreten der Registrierungspflicht vor einer Woche sei allerdings kein einziger Gast positiv auf das Coronavirus getestet worden. Nach Aussage des Kammerchefs ist es bisher also nicht nötig gewesen, dass Behörden Unterlagen aus einem Lokal einsehen.

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