Wegen Verbreitung verbotener Inhalte: Sendeverbot für weißrussisches Online-Medium Tut.by

Das weißrussische Informationsministerium hat dem unabhängigen Nachrichtenportal Tut.by wegen Verstoßes gegen das Mediengesetz seinen Medienstatus vorübergehend entzogen. Somit darf die Webseite in den kommenden drei Monaten nicht als Internet-Medium operieren.

Die Maßnahme sieht ein Sendeverbot für die Nachrichtenplattform Tut.by im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 30. Dezember vor, berichteteRIA Nowosti. Als Grund gab das Ministerium an, dass die Webseite Informationen veröffentlicht habe, deren Verbreitung verboten sei. Wegen eines Verstoßes gegen Artikel 4 und 49 des weißrussischen Mediengesetzes habe die Behörde ferner insgesamt vier Mahnungen an Tut.byzukommen lassen, die jedoch nicht vor Gericht angefochten worden seien.

Es wurde präzisiert, dass das Wirtschaftsgericht in Minsk einer Klage des Informationsministeriums gegen das Medium vom 25. September stattgab. Die Chefredakteurin von Tut.by, Marina Solotowa, bezeichnete die Entscheidung ihrerseits jedoch als "vorläufig". Ihr zufolge soll der endgültige Beschluss über den Status der Plattform erst bei einer Sitzung des Gerichts am 8. Oktober gefällt werden.

Die Redaktion von Tut.by kündigte an, die Webseite trotz des Entzugs des Medienstatus weiterhin als Web-Ressource betreiben zu wollen. Sie verwies darauf, dass das Portal seit seiner Gründung im Jahr 2000 bis hin zu seiner Registrierung als Online-Medium im Januar 2019 ohne einen entsprechenden Status fungierte, da seine Anmeldung in Weißrussland nicht obligatorisch ist.

Tut.by zählt zu den bekanntesten und meistgelesenen Online-Zeitungen in Weißrussland. In den vergangenen Monaten sorgte sie vor allem mit ihrer flächendeckenden Berichterstattung zu den Protesten nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl am 9. August für Schlagzeilen.

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