Unterschiedlich schnell: Tempolimit in Österreich gilt nicht für inländische E-Autos

Auf einigen österreichischen Autobahnen dürfen sich Besitzer von Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen mit österreichischem Kennzeichen des Privilegs erfreuen, sich nicht an das Tempolimit halten zu müssen. Dies könnte gegen EU-Recht verstoßen.

Immer dort, wo auf den Autobahnen Österreichs das Tempolimit den Zusatz IG-L (Immissionsschutzgesetz Luft) trägt, gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge aus Österreich. Statt 100 Kilometern pro Stunde, dürfen diese Fahrzeuge bis zu 130 Stundenkilometer schnell fahren. In Österreich sind diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet: Sie tragen eine weiße Kennzeichentafel mit grüner Aufschrift. Eine einheitliche, EU-Weite, Kennzeichnung gibt es bislang nicht. 

Der bayerische CSU-Abgeordnete Wolfgang Stefinger kritisiert diese Regelung. So sind etwa die viel befahrene Brenner- und die Inntalautobahn betroffen:

Die Regel ist unlogisch, wenn es darum geht, Emissionen zu verhindern. Die Regelung ist ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.  

Urteilen soll hierzu die EU-Kommission. Entweder müsse das Land Österreich allen Elektro- und Wasserstofffahrzeugen Ausnahmen von der Geschwindigkeitsbegrenzung erlauben, oder aber diese Sonderregelung werde aufgehoben, so Stefinger. 

In Österreich gilt die Sonderregelung auf Autobahn- und Schnellstraßen für rund 440 Kilometer Strecke. Beschlossen wurde die Regelung Ende 2018. In Kraft trat sie im Juni 2019. 

Die Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte Ende 2018: 

Wir wollen die Menschen davon überzeugen, dass es sich in mehrfacher Hinsicht auszahlt, auf ein E-Fahrzeug zu wechseln. 

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