Schweiz erweitert Terrorismusdefinition – UN-Menschenrechtler warnen

Menschenrechtler der Vereinten Nationen sehen in dem neuen Gesetz eine Gefahr. Die "Polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus" dehnten den Terrorismusbegriff weiter aus. Experten warnten bereits im Mai unter anderem auch vor den nun legitimierten Maßnahmen.

Die Schweiz hat ein Gesetz verabschiedet, welches die Definition des Begriffes Terrorismus auf bisher legale Aktivitäten erweitert. Menschenrechtler der Vereinten Nationen hatten bereits im Mai davor gewarnt, dass das Gesetz willkürliche Entscheide begünstige.

Die Experten der Vereinten Nationen beanstanden:

Keine unserer Empfehlungen wurde umgesetzt. Auf unsere Besorgnis bezüglich der Unvereinbarkeit des Gesetzes mit den Menschenrechten und den internationalen Praktiken im internationalen Kampf gegen Terrorismus erhielten wir keinerlei befriedigende Antwort.

Insbesondere die Erweiterung der Terrorismusdefinition ginge weit über das aktuelle Gesetz der Schweiz hinaus und stünde im Widerspruch zu internationalem Recht.

Diese außergewöhnlich breite Definition [von Terrorismus] setzt einen gefährlichen Präzedenzfall und kann autoritären Regierungen dabei helfen, politische Oppositionen zu unterdrücken, inklusive Mitteln wie Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen.

Durch die breite Definition von terroristischen Aktivitäten könnten ebenso legitime Handlungen von Journalisten oder der Zivilbevölkerung wie ein Versuch der Verfassungsänderung im Zuge der Terrorismusbekämpfung ins Visier geraten.

Auch das Vorgehen gegen Minderjährige wurde kritisiert: Laut Gesetz sollen bereits 15-jährige Personen unter Hausarrest gestellt werden können, dies widerspreche den Menschen- und Kinderrechten. Maßnahmen gegen Kinder ab zwölf Jahren sollen ebenfalls ermöglicht werden.

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