Kinder-Sexpuppen auf Amazon sorgen für Entsetzen

Amazon Frankreich entfernt nach zahlreichen Beschwerden Sexpuppen in Kindergestalt aus dem Sortiment. Kinderschutzverbände hatten zuvor Alarm geschlagen. Die weltweite Gesetzeslage in Bezug auf den Vertrieb solcher Puppen ist jedoch nach wie vor lückenhaft.

Als am Wochenende Screenshots der Puppen online auftauchten, alarmierte der Internationale Verband der Inzest-Opfer (Association Internationale des Victimes de l'inceste) die Behörden.

Am Montag gab Adrien Taquet, Frankreichs Staatssekretär für Kinder und Familie, bekannt, dass der Online-Versandhändler Amazon die Puppen aus dem Sortiment entfernt habe. Er twitterte:

Die Verbannung von Pädo-Kriminalität aus unserer Gesellschaft liegt in der Verantwortung von jedem einzelnen.

Doch obwohl einige Werbeanzeigen entfernt wurden, waren am Montagabend noch immer ähnliche Angebote erhältlich. Aktivisten teilten Links zu mehreren zum Verkauf stehenden Puppen, die Minderjährige darstellen. Deren Hersteller bewerben die Puppen mit Slogans wie "drei realistische Körperöffnungen" und "diskreter Versand" – was von der Zielgruppe angesichts der abstoßenden Natur der Waren wahrscheinlich geschätzt wird.

Die Verkaufsrichtlinien von Amazon verbieten den Verkauf von "Waren, die Kinder abbilden oder Charaktere, die auf sexuell suggestive Weise Kindern ähneln". Ähnliche Puppen wurden jedoch schon zuvor auf der Webseite gesichtet. Diese blieben so lange online, bis Amazon von den Behörden der jeweiligen Länder darauf aufmerksam gemacht wurde. Auch in den USA wurden vergangenes Jahr Sexpuppen mit Kindergesichtern auf Amazon entdeckt. Die verstörenden Angebote wurden entfernt, die Konten der Verkäufer aber nur wahlweise gesperrt. Ähnliche Fälle gab es in den letzten Jahren außerdem in Großbritannien und in Österreich. Doch schon wenige Stunden nach dem Entfernen wurden bei Amazon neue, ähnliche Produkte online gestellt.

Da Amazon bisher nicht in der Lage ist, seine eigenen Richtlinien durchzusetzen, liegt die Verantwortung bei Aktivisten und Behörden. Sie können jedoch nur die Entfernung beantragen, da der Verkauf dieser Puppen in einigen Ländern legal ist. In Großbritannien etwa ist der Import von Sexpuppen illegal, der Besitz jedoch legal.

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