Nach Denunziation von Nachbarin: Corona-positiv-getestete Spaziergängerin in Österreich verurteilt

In Österreich hat ein Gericht eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt, die trotz eines positiven Corona-Tests und verordneter Heimquarantäne spazieren gegangen war. Kritik vom Richter gab es auch an der Nachbarin, die sie dabei beobachtet und die Polizei gerufen hatte.

Eine Dame in Österreich muss eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen, weil sie trotz eines positiven Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 spazieren ging. Das Landgericht Ried im Innkreis in Oberösterreich verurteilte die 35-Jährige am Freitag wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Nachbarin hatte die Frau bei der Polizei denunziert.

Die Angeklagte war nach dem positiven Test unter Heimquarantäne gestellt worden. Vor Gericht erklärte sie, es nach zwei Tagen zu Hause "nicht mehr ausgehalten" zu haben. Deshalb habe sie – mit Mundschutz – eine kleine Runde an der frischen Luft gedreht.

Dabei wurde die 35-Jährige von einer Nachbarin beobachtet, die daraufhin die Polizei verständigte. Trotz seines Urteils gegen die Beschuldigte übte der Richter indirekt auch scharfe Kritik an der Nachbarin, die die unter Quarantäne gestellte Frau auch selbst zum Umkehren hätte auffordern können. Er sagte:

Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden, ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert.

Bereits am Mittwoch war in Klagenfurt in Kärnten eine 49-Jährige zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Sie hatte trotz verordneter Heimquarantäne einen Postschalter in einem Supermarkt aufgesucht.

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rt/dpa