"Gerechtigkeit" steht über Sicherheitsbedenken: Gericht lässt "IS-Braut" nach Großbritannien zurück

Die als "IS-Braut" bekannte Shamima Begum soll einem Gerichtsurteil zufolge nun doch nach Großbritannien zurückkehren dürfen. Das Innenministerium nannte die Entscheidung "enttäuschend". Menschenrechtler bezeichneten das Urteil dagegen als "Sieg der Gerechtigkeit".

Shamima Begum wurde in Großbritannien in einer aus Bangladesch stammenden Familie geboren. Als 15-Jährige verließ sie im Februar 2015 mit zwei weiteren Schulkameradinnen das Vereinigte Königreich und kam über die Türkei nach Syrien, um sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Dort heiratete sie einen IS-Kämpfer aus den Niederlanden.

Die "IS-Braut" tauchte vier Jahre später, im Februar 2019, in einem Flüchtlingslager in Syrien wieder auf. Sie war damals im neunten Monat schwanger. Ihr Baby starb jedoch später an einer Lungenentzündung. Nach eigenen Worten hatte sie zuvor zwei weitere Babys verloren.

Shamima Begum wollte längst in ihre Heimat zurückkehren. Doch der damalige Innenminister Sajid Javid erkannte ihr aus Sicherheitsbedenken die britische Staatsbürgerschaft ab. Die Frau klagte gegen diese Entscheidung. Ihre Anwälte nannten die Ausbürgerung der "IS-Braut" rechtswidrig, weil sie ihre Mandantin staatenlos mache sowie einer Lebensgefahr aussetze. Außerdem habe die Frau die Entscheidung außerhalb Großbritanniens nicht vollwertig anfechten können.

Dem Nachrichtensender Sky News sagte Shamima Begum einst in einem Interview:

Ich habe nie etwas Gefährliches gemacht. Ich habe nie Propaganda betrieben. Ich habe nie Menschen ermutigt, nach Syrien zu kommen.

Sie räumte zugleich ein, von Hinrichtungen Kenntnis zu haben. Das sei für sie aber in Ordnung. Der Islam erlaube das.

Am Donnerstag entschied ein Berufungsgericht in London, dass die nun 20-Jährige eine Gelegenheit bekommen müsse, um ihre Staatsbürgerschaft zu erkämpfen. Fairness und Gerechtigkeit seien in diesem Fall wichtiger als nationale Sicherheitsbedenken. Die Menschenrechtsorganisation "Liberty" bezeichnete das Urteil dementsprechend als "Sieg der Gerechtigkeit und Fairness".

Shamima Begums Vater Ahmed Ali sagte der BBC, er sei "erfreut" über das Urteil und hoffe, dass man seiner Tochter Gerechtigkeit widerfahren lasse. Das britische Innenministerium nannte die Entscheidung "enttäuschend".

Die Heimkehr der "IS-Braut" aus ihrem Flüchtlingslager in Syrien wird sich jedoch kompliziert gestalten. Darüber hinaus kann die britische Regierung das Urteil des Berufungsgerichts vor dem Obersten Gericht anfechten.

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