Schweizer Parlament bremst Corona-App: Freiwilligkeit muss gesetzlich gewährleistet sein

Bereits nächste Woche wollten die Entwickler der sogenannten Corona-Warn-App starten, doch das Schweizer Parlament hat die Einführung nun ausgesetzt. Die Nutzung muss auf einer gesetzlichen Grundlagen beruhen, die die Freiwilligkeit explizit gewährleistet.

Erst eine gesetzliche Grundlage schaffen und dann die breite Einführung einer so genannten Corona-Warn-App gestatten. So könnte man den Beschluss des Schweizer Parlaments von Dienstagabend zusammenfassen.

Die "Proximity Tracing App" soll helfen, Ansteckungen zu verfolgen und möglicherweise Infizierte zu warnen. Entwickelt wurde sie vom Forschungsteam DP-3T unter Führung der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Lausanne und Zürich. Nach Angaben der Entwickler müssten etwa 60 Prozent der Bevölkerung die App anwenden, damit der Schutz vor Infektionen funktioniere.

Bezüglich der App schrieb der Sprecher des Schweizer Bundesrats, André Simonazzi, jüngst auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: 

Sie setzt Bluetooth ein und informiert, wenn man sich zu lange in der Nähe von infizierten Personen aufhielt.

Die App wäre bereits ab nächster Woche technisch einsatzbereit gewesen, doch nun verzögert sich die offizielle Lancierung. Sie soll vorerst nur mehrere Wochen getestet werden.

Die Schweizer Regierung hatte die Einführung eigentlich so schnell wie möglich geplant. Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte vergeblich, dass die Forderungen – eine freiwillige Beteiligung und keine Speicherung personenbezogener Daten – ohnehin berücksichtigt werden sollten.

Das Parlament will jedoch, dass die Nutzung der Corona-App auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die die vorgegebene Freiwilligkeit explizit gewährleistet. So soll es etwa Gastronomen nicht möglich sein, dass sie die Gäste nur dann bewirten, wenn jene die Corona-Warn-App auf ihrem Handy haben. Dienstleistungen dürften nicht an die App geknüpft werden, solches müsse in den Grundlagen klar geregelt sein, sagte etwa der Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli.

Das Parlament will das Gesetz bei der nächsten Sitzung im Juni verabschieden. Die breite Anwendung der Warn-App könnte dann frühestens im Juli starten.

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