Australien: Bekleidungsproduzent wegen Falschangabe über COVID-19-Schutz zu Geldstrafe verurteilt

Ein australischer Hersteller von Damensportbekleidung ist wegen falscher und irreführender Behauptungen mit einer Geldstrafe von mehr als 3 Millionen Euro belegt worden. Im Juli 2020 hatte das Unternehmen neue Bekleidung auf den Markt gebracht, die angeblich vor COVID-19 schützt.

Ein australisches Gericht hat einen Hersteller von Damensportbekleidung mit einer Geldstrafe von umgerechnet rund 3,1 Millionen Euro belegt, da dieser behauptet hatte, seine Produkte würden vor COVID-19 schützen. Die Klage gegen Lorna Jane wurde von der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission eingereicht.

Im Juli 2020 hatte der Hersteller eine neue Bekleidungslinie auf den Markt gebracht und behauptet, diese sei mit einer Substanz behandelt, die vor Viren schützte, einschließlich COVID-19. Das Gericht entschied, dass diese Behauptung falsch und irreführend sei. Wie im Urteil festgestellt, macht die angegebene Substanz die Übertragung von Krankheitserregern nicht unmöglich, da Viren bei Kontakt mit Kleidung nicht absterben.

Zudem stellte das Gericht fest, dass die Werbekampagne auf dem Wunsch der Verbraucher beruhte, sich vor der globalen Pandemie zu schützen. Diesen Ansatz beschrieb das Gericht als ausbeuterisch, räuberisch und potenziell gefährlich. Die Höhe der Geldbuße unterstreicht die Schwere des Vergehens.

Lorna Jane hat das Urteil akzeptiert und eingeräumt, dass einige Marketingentscheidungen irreführend gewesen seien. Bemerkenswert an dem Fall ist, dass das Unternehmen trotz der Verurteilung darauf besteht, dass weder die Unternehmensleitung noch die Mitarbeiter von den Falschangaben in der Werbekampagne Kenntnis gehabt hätten. Hierfür macht man weiterhin Zulieferer verantwortlich.

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