Medienberichte: Indien genehmigt russischen Corona-Impfstoff Sputnik V

Indien hat die Verwendung des russischen Impfstoffs Sputnik V genehmigt. Das Vakzin soll der dritte Corona-Impfstoff sein, der in dem Land zum Einsatz kommt. Bisher waren es der von AstraZeneca und der Universität Oxford entwickelte Impfstoff Covishield sowie Covaxin von Bharat Biotech.

Ein Expertenkomitee der indischen Arzneimittelaufsichtsbehörde "Central Drug Standards Control Organisation" (CDSCO) hat am Montag einen Antrag auf Notfallanwendung des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V im Land genehmigt. Dies berichtete der indische Fernsehsender NDTV.

Laut NDTV muss der Impfstoff jetzt vom Hauptarzneimittelkontrolleur der CDSCO zugelassen werden. Danach wird das Vakzin der dritte Corona-Impfstoff sein, der in Indien zum Einsatz kommt. Bisher gab es in Indien zwei Impfstoffe gegen das Coronavirus: Covishield, der vom britisch-schwedischen Unternehmen AstraZeneca und der Universität Oxford entwickelt wurde, sowie Covaxin des indischen Unternehmens Bharat Biotech. Beide Impfstoffe werden in Indien hergestellt.

Bereits im Februar beantragte das indische Pharmaunternehmen Dr. Reddy's Laboratories eine eingeschränkte Nutzungserlaubnis für Sputnik V in Indien. Das Unternehmen ist bereit, das russische Vakzin zu vertreiben. Der Russische Fonds für Direktinvestition, der die Entwicklung von Sputnik V finanziert hatte, plante außerdem mit mehreren Pharmaunternehmen die Herstellung des russischen Impfstoffs. Zuvor wurde der Impfstoff in Indien mit 1.600 Freiwilligen im Alter von 18 bis 99 Jahren in Zwischenversuchen getestet.

Anfang Februar wurden im Fachblatt The Lancet Daten veröffentlicht, wonach Sputnik V eine Wirksamkeit von 91,6 Prozent aufweist. Derzeit ist der Impfstoff in mehr als 50 Ländern zugelassen. Unter den EU-Staaten haben die Slowakei und Ungarn Impfungen mit dem russischen Vakzin begonnen. Österreich erwägt einen ähnlichen Schritt. Deutschland und Italien haben ebenfalls erklärt, Sputnik V nutzen zu wollen – jedoch erst nach der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur. 

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