Neues Wahlrecht in Kuba: Parlament führt Präsidentenamt ein

Das kubanische Parlament hat am Samstag ein neues Wahlrecht angenommen. Im Inselstaat wird es künftig sowohl einen Präsidenten als auch einen Regierungschef geben. Das Einparteisystem wird zwar beibehalten, die Volksvertretung soll aber auf 474 Sitze reduziert werden.

Am 13. Juli hat die Nationalversammlung der Volksmacht in Havanna ein neues Wahlrecht angenommen, das für den sozialistischen Inselstaat künftig sowohl einen Präsidenten als auch einen Regierungschef vorsieht. Die Abgeordneten nahmen das neue Gesetz einstimmig an, mit dem auch ihre eigenen Amtszeiten künftig auf zwei fünfjährige Mandate begrenzt werden. Zudem soll das kubanische Parlament nach der nächsten Wahl von 605 auf 474 Sitze verkleinert werden. Das Einparteisystem wird aber beibehalten.

Die Ämter eines Präsidenten und Regierungschefs waren im Jahr 1976 mit der Verabschiedung der sozialistischen Verfassung abgeschafft worden. Erst im April dieses Jahres wurde die kubanische Verfassung in einer Volksabstimmung geändert, die unter anderem auch mehr wirtschaftliche Freiheiten erlaubt. In der neuen Verfassung des Karibik-Landes ist erstmals der Begriff des privaten Besitzes verankert. Sie erkennt zudem die Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen, ausländischer Investitionen und des Wettbewerbs für die Wirtschaft an. (dpa)

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