Wikileaks: Exportierte Deutschland Ebolaviren an die USA?

Von den Vereinigten Staaten gibt es keine nachweisbare verbindliche Zusage an Deutschland, dass das Ebola-Virus – und ähnliche Krankheiten – nicht als Waffen eingesetzt würden, falls Deutschland es an das amerikanische Medizinische Forschungsinstitut für Ansteckende Krankheiten der Armee exportiert. Dies zeigen Wikileaks-Dokumente.
Der stellvertretende Leiter der Abteilung für Exportkontrolle des deutschen Außenministeriums, Markus Klinger, hatte dem Wirtschaftsbüro des amerikanischen Konsulats eine Anfrage vorgelegt, "mit der Bitte um zusätzliche Zusicherungen bezüglich eines geplanten Exports extrem gefährlicher Pathogene." Deutschland machte daraufhin noch zweite Folgeanfragen und Erklärungen an die Armee, laut eines auf Wikileaks veröffentlichten Geheimpapier. "Das betrifft das komplette Genom der Viren wie Zaire Ebola Virus, das Viktoriasee Marburg Virus, das Machupo Virus und das Lassa Virus, die zu den absolut gefährlichsten Pathogenen der Welt zählen," so die Anfrage. Das Zaire Ebola Virus ist derselbe Strang des Ebola Virus, wie das seit Monaten in Westafrika wütende. "Die Auslieferung würde den Empfänger befähigen, kopierende rekombinante infektiöse Arten dieser Viren zu erschaffen," wird in der Depesche bemerkt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Deutschland eine "außergewöhlich restriktive Verfahrensweise" besteht, und hinzugefügt, dass es nur eine Zustimmung zu diesem Export gäbe, bis Amerika diese Versicherung abgibt. "Es wurde noch keine Entscheidung über den Export getroffen. Deshalb würden wir eine Bestätigung, dass das Zertifikat der Endverbrauchserklärung wirklich vom Heeresministerium ist und die darin enthaltenen Daten korrekt sind, zu schätzen wissen," so das Dokument. Es gibt kein nachfolgendes Dokument um zu bestätigen, ob die USA schließlich die notwendigen Garantien an Deutschland gegeben hat. Biologische Waffen wurden 1972 unter der Biowaffenkonvention verboten, welche von 179 Unterzeichnern ratifiziert wurde, darunter Deutschland, die USA und Russland. Es schreibt den Unterzeichnern vor, dass "die Verwendung von bakteriologischen (biologischen) und Toxinwaffen unter allen Umständen durch die Konvention verboten ist" und "die Entschlossenheit aller Staaten zur Verdammung jeglicher Verwendung von biologischen Waffen oder Giftstoffen außer zu friedlichen Zwecken, von jedem und zu jeder Zeit."