Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg gegenüber dem Vormonat die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen im Mai um 8,4 Prozent. Im April war noch ein Rückgang im Vergleich zum Vormonat von 20,8 Prozent verzeichnet worden, wie die Wiesbadener Behörde am Montag mitteilte.
Endgültige Zahlen liegen bis jetzt erst für das erste Quartal 2022 vor. So meldeten im Zeitraum Januar bis März 2022 die deutschen Amtsgerichte 3.483 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 7,4 Prozent weniger als im ersten Vierteljahr von 2021. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,9 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum lagen sie bei rund 17,1 Milliarden Euro. Anhand der relativen Verhältnisse lässt sich derzeit schätzen, dass seit Jahresbeginn bisher insgesamt über 5.000 Insolvenzen zu verzeichnen sein werden.
Um eine Pleitewelle infolge der COVID-19-Pandemie abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zur Insolvenzbeantragung beim Eintreten einer Überschuldung oder bei Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Ausnahmen gab es noch bis zum 31. Januar 2022 für solche Betriebe, die im vergangenen Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten hatten. Im vergangenen Jahr hatte es demzufolge so wenige Firmenpleiten wie noch nie seit Einführung der aktuell geltenden Insolvenzordnung im Jahr 1999 gegeben.
Experten rechnen damit, dass mit dem Auslaufen staatlicher Corona-Hilfen die Zahl der Firmenpleiten in diesem Jahr weiter steigt. Zudem belasten die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges und der Wirtschaftssanktionen gegen Russland – wie etwa explodierende Energiepreise sowie anhaltende Störungen von Lieferketten und Materialmangel – die deutsche Wirtschaft.
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(rt/dpa)