Zugleich stellte die Behörde mangels hinreichenden Tatverdachts das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des größten deutschen Geldhauses wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Stefan Simon vom Vorstand der Deutschen Bank erklärte:
Damit haben wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt geschlossen. Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass es keine strafrechtlichen Verfehlungen seitens der Deutschen Bank oder ihrer Mitarbeiter gab. Wir haben von Anfang an vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.
Hintergrund des eingestellten Ermittlungsverfahrens war die Zusammenarbeit der Deutschen Bank mit der dänischen Danske Bank. Diese steht im Zentrum eines der größten Geldwäscheskandale in Europa. Dabei geht es um mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche in ihrer Niederlassung in Estland. In mehreren Staaten laufen Ermittlungsverfahren gegen die Bank. Die Deutsche Bank war eine der Korrespondenzbanken für die Filiale des dänischen Geldhauses in Estland. In der Funktion als Institut mit globaler Reichweite half die Deutsche Bank der Danske Bank bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Im Oktober 2015 beendete die Deutsche Bank jedoch ihre Beziehung zur Danske Bank als deren Korrespondenzbank.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ging es um Gelder aus Aserbaidschan, die über die Danske Bank Estonia unter Einbindung der Deutschen Bank als Korrespondenzbank nach Westeuropa transferiert worden sein sollen. Ein interessantes Detail hierbei ist die Feststellung im Bericht der Staatsanwaltschaft, dass diese Gelder "unter anderem auch zur Beeinflussung von Politikern in der EU verwendet wurden".
Die Deutsche Bank machte demnach im Juli 2018 eine zunächst unvollständige Meldung wegen Geldwäscheverdachts zum sogenannten Aserbaidschanischen Waschsalon. Die Nachmeldung der übrigen Transaktionen erfolgte erst im Februar 2019. Die Staatsanwaltschaft verhängte wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld. Nach Angaben der Deutschen Bank geht es um Transaktionen aus den Jahren 2010 bis 2015, die zwar ebenfalls über die Danske Bank abgewickelt wurden, aber Gegenstand einer gesonderten Untersuchung eines separaten Vorfalls waren. Seitens der Deutschen Bank hieß es hierzu:
Eine Verletzung von Aufsichts- oder Organisationspflichten oder eine Verantwortung bestimmter Personen wurde der Bank dabei weder vorgeworfen noch festgestellt.
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(rt/dpa)