Am Sonntag entscheidet die Schweiz über die Zukunft ihrer Neutralität.
Zur Abstimmung steht die Neutralitätsinitiative, die eine deutlich strengere Auslegung des Neutralitätsprinzips in der Bundesverfassung verankern will. Unter anderem soll sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und grundsätzlich keine Sanktionen gegen Krieg führende Staaten verhängen.
Ausgerechnet am Vorabend dieser Abstimmung sorgt eine Aktion der Jungfreisinnigen Freiamt für Aufmerksamkeit. Die Aargauer Jungpartei hatte über Instagram dazu aufgerufen, Geld für ukrainische Militärdrohnen zu sammeln.
Eine Drohne sollte nach dem Aufruf zwischen 800 und 1.200 Euro kosten. Unterstützt werden sollte das ukrainische Bataillon "Da Vinci Wolves". Der Slogan der Aktion lautete:
"Drohnen können Russen stoppen."
Die Aktion war kurzlebig.
Nach Angaben der Sektionspräsidentin Eleah Paetsch wurde sie am 20. September gestoppt. Die Jungfreisinnigen erklären, weder Spenden entgegengenommen noch Geld an das ukrainische Bataillon weitergeleitet zu haben.
Paetsch bezeichnete die Aktion gegenüber dem Blick als falsch und entschuldigte sich dafür. Trotzdem kommt der Vorgang zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn die Schweiz stimmt morgen nicht darüber ab, wie viel zusätzliches Geld in die Ukraine fließen soll.
Im Zentrum steht vielmehr die Frage, wie weit der Begriff der Neutralität künftig reichen soll. Die Initiative würde die bestehende Praxis erheblich einschränken. Der Bundesrat hält dagegen, dass die heutige Neutralität genügend Spielraum für die Sicherheitspolitik der Schweiz lasse.
Die Spendenaktion der Jungfreisinnigen berührt genau diese Frage. Es handelt sich weder um eine staatliche Maßnahme noch um eine Aktion der FDP Schweiz. Initiator war eine regionale Jungfreisinnigen-Sektion.
Dennoch wirft die Aktion die Frage auf, wie weit politische Unterstützung für eine Kriegspartei aus Sicht junger Schweizer Liberaler gehen soll.
Auch rechtlich ist die Angelegenheit nicht erledigt. Schweizer Medien berichteten unter Berufung auf das Staatssekretariat für Wirtschaft, dass Spenden für Rüstungsgüter oder andere kriegsrelevante Güter zugunsten der Ukraine rechtlich problematisch beziehungsweise verboten sein können. Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sie Kenntnis von der Aktion habe und den Vorgang prüfe.
Zeitlich interessant ist damit weniger die Summe, um die es bei der Aktion ging, als deren Zeitpunkt und politische Symbolik. Während die Schweiz darüber abstimmt, ob sie ihre Neutralität verfassungsrechtlich enger fassen will, wollten Schweizer Jungpolitiker Geld für militärische Drohnen einer Kriegspartei sammeln.
Bei der FDP läuft derzeit einiges schief. Die Partei verliert Wähleranteile, zugleich sorgen unterschiedliche politische Linien für Reibung. Die umstrittene Spendenaktion junger FDP-Vertreter zugunsten einer ukrainischen Militäreinheit liefert dafür ein konkretes Beispiel.
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