Der Journalist Lukas Hässig, Betreiber des Finanzportals Inside Paradeplatz, war wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt.
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass das Verfahren mit Datum vom 8. Dezember eingestellt worden sei.
Die Einstellung begründete die Staatsanwaltschaft unter anderem damit, dass der journalistische Quellenschutz einer effektiven Beweisführung entgegenstehe.
Auslöser des Verfahrens war eine Privatklage von Beat Stocker, der in der Berichterstattung von Inside Paradeplatz über mutmaßliche Verfehlungen des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz eine Verletzung seiner Privatsphäre sah. Stocker war einer der Mitangeklagten im Verfahren gegen Vincenz.
Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Inside-Paradeplatz-Artikel aus dem Jahr 2016, in dem Hässig über eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken im Sommer 2015 berichtete.
In dem Beitrag wurde ein möglicher Zusammenhang mit der kurz zuvor erfolgten Übernahme der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen thematisiert. Laut Inside Paradeplatz führten diese Recherchen zu bankinternen Untersuchungen, die letztlich die Intervention der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht und die Verhaftung von Vincenz nach sich zogen.
Das Verfahren gegen Hässig wegen mutmaßlicher Bankgeheimnisverletzung lief bereits seit 2019. Zwischenzeitlich hatte Stocker als Privatkläger versucht, eine Sistierung des Verfahrens zu verhindern.
Im Juni 2025 fanden Hausdurchsuchungen in den Büros von Inside Paradeplatz sowie in Hässigs Privatwohnung statt. Die beschlagnahmten Unterlagen wurden auf Antrag Hässigs zunächst versiegelt, was vom Zwangsmaßnahmengericht bestätigt wurde. Begründet wurde dies mit dem fehlenden Anfangsverdacht gegen Hässig und dem Schutz journalistischer Quellen. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte diese Entscheidung.
Der Prozess gegen Pierin Vincenz und die Mitangeklagten ist weiterhin nicht abgeschlossen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht ist für August 2026 angesetzt.
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