Schweiz definiert sichere Regionen – Rückkehr in die Westukraine zumutbar

Der Bundesrat schränkt den Schutzstatus S für Ukrainer ein. Er gilt nur noch für Gebiete mit Kampfhandlungen. Rückkehr in die Westukraine wird als zumutbar eingestuft. Die Praxis folgt der norwegischen. Der Schutzstatus soll aber mindestens bis zum 4. März 2027 bestehen bleiben.

Der Bundesrat beschränkt den Schutzstatus S für Ukrainer. Neuerdings soll er nicht mehr für das gesamte Land gelten.

Das Parlament hatte zuvor eine Motion von SVP-Ständerat Esther Friedli angenommen. Das zuständige Departement von Bundesrat Beat Jans erhielt den Auftrag, sichere Regionen in der Ukraine zu definieren. Bei der Umsetzung orientierte man sich an der Praxis Norwegens.

Der Schutzstatus S wird nicht aufgehoben. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei weiterhin nicht absehbar, teilte die Bundesverwaltung mit. Der Status bleibt deshalb mindestens bis zum 4. März 2027 bestehen.

Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, wie der Schutzstatus eingeschränkt werden soll: Ab jetzt wird zwischen Regionen unterschieden, in die eine Rückkehr als zumutbar oder unzumutbar gilt. Als zumutbar gelten derzeit die Regionen Wolyn, Rowno, Lwow, Ternopol, Transkarpatien, Iwano-Frankowsk und Tschernowzy.

Die Änderungen basieren auf einem Parlamentsentscheid. Im Dezember hatte die Motion von St. Galler SVP-Ständerat Esther Friedli die Zustimmung erhalten. Künftig soll der Schutzstatus nur noch Menschen aus Gebieten zustehen, "in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden".

"Wir stehen deshalb auch mit Norwegen in Kontakt und haben dessen Praxis analysiert",

erklärte das SEM.

Justizminister Beat Jans ist für die Festlegung der sicheren Gebiete verantwortlich. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) orientierte sich dabei an Norwegen, das als erster Nicht-EU-Staat sichere Gebiete in der Ukraine definiert hat. Insgesamt gelten in Norwegen 14 von 24 Regionen als sicher.

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