Die Schweizer Polizeikorps dürfen bei Fahndungen keine Hautfarbe mehr angeben. Das Bundesamt für Polizei hat das Merkmal aus dem nationalen Fahndungssystem Ripol gestrichen. Auslöser war eine Beschwerde aus dem Ausland, doch die Überprüfung der Praxis lief bereits zuvor.
Das Fedpol begründet den Schritt mit der geringen Aussagekraft der Hautfarbe. Wahrnehmung und Definition seien zu unterschiedlich, um als verlässliches Fahndungsmerkmal zu dienen. Zudem werde sie ohnehin nur selten eingetragen. In weniger als einem Prozent der Fälle sei Hautfarbe bisher vermerkt worden.
Auch international ist das Vorgehen üblich. Viele Partnerbehörden nutzen Hautfarbe nicht mehr und setzen stattdessen auf Bildaufnahmen, die eine präzisere Identifikation ermöglichen.
In Polizeikreisen gibt es dennoch Kritik. Ermittler befürchten Einschränkungen bei Fahndungen. Die Kantonspolizeien Zürich, Bern und Aargau bestätigten die Änderung, kommentierten sie aber kaum.
Der Entscheid reiht sich in die Debatte um Racial Profiling ein, die die Schweiz seit Jahren begleitet. Besonders der Fall des Schweiz-Kenianers Mohamed Wa Baile, der 2015 eine Kontrolle verweigerte, rückte das Thema ins Zentrum. 2024 rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz, weil Gerichte nicht ausreichend geprüft hatten, ob seine Kontrolle diskriminierend war.
Mit dem jüngsten Schritt folgt die Schweiz internationalen Standards und markiert einen Einschnitt in der Polizeipraxis. Ob zusätzliche Kriterien für Fahndungen eingeführt werden, bleibt offen.
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