Der Ständerat hat in der laufenden Aufarbeitung der Credit-Suisse-Pleite mit einer bemerkenswerten Entscheidung aufhorchen lassen: Eine Mehrheit stimmte für die Begrenzung von Banker-Gehältern auf maximal fünf Millionen Franken. Der Vorstoß des SVP-Ständerats Jakob Stark erfolgte gegen den Willen des Bundesrats und wird nun dem Nationalrat vorgelegt. Sollte dieser ebenfalls zustimmen, muss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten.
Die gestrige Debatte stand im Zeichen des PUK-Berichts zur CS-Krise. Neben der Lohnbegrenzung wurden weitere regulatorische Maßnahmen beschlossen: Die Stärkung der Finanzmarktaufsicht Finma, die Einschränkung von Erleichterungen bei Eigenkapitalvorschriften sowie die Einführung eines Public Liquidity Backstops (PLB). Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Wiederholung der Credit-Suisse-Krise zu verhindern.
Besondere Brisanz erhielt zudem der Vorstoß des Mitte-Ständerats Beat Rieder. Er fordert eine gesetzliche Grundlage für die temporäre Verstaatlichung systemrelevanter Banken im Krisenfall.
Die Initiative sieht eine "Guillotine für Banker" vor: Manager würden in einem solchen Szenario haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Der Bundesrat reagierte zurückhaltend auf diese Forderung und verwies auf das Konzept der geordneten Abwicklung, welches sich jedoch im Fall der CS als unzureichend erwiesen hatte.
Die Lohnbegrenzung trifft vor allem UBS-Chef Sergio Ermotti, der 2023 rund 14 Millionen Franken für neun Monate Arbeit erhielt. Eine Begrenzung auf fünf Millionen könnte dazu führen, dass führende Banker die Schweiz verlassen. Kritiker warnen vor einer Abwanderung der UBS aus der Schweiz, sollte die Vergütungspolitik weiter reguliert werden. Als potenzieller neuer Hauptsitz wird London gehandelt.
Der Entscheid des Ständerats spiegelt eine veränderte politische Stimmung wider. Die einst unantastbare UBS steht zunehmend in der Kritik. Sollte der Nationalrat der Vorlage zustimmen, könnte die Bankenlandschaft in der Schweiz einen historischen Wandel erleben.
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