Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz das sogenannte Verhüllungsverbot in Kraft. Dieses Gesetz untersagt das Verhüllen des Gesichts an öffentlich zugänglichen Orten im gesamten Land. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1000 Franken geahndet werden.
Das Verbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier wie Burkas und Nikabs, sondern richtet sich auch gegen Vermummungen bei Demonstrationen oder im Umfeld von Sportveranstaltungen. Ziel des Gesetzes ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die offene Kommunikation zu fördern.
Es wurden jedoch mehrere Ausnahmen definiert. Erlaubt bleibt die Gesichtsverhüllung in Gotteshäusern und anderen sakralen Stätten, aus gesundheitlichen Gründen, zum Schutz vor klimatischen Bedingungen, im Rahmen des einheimischen Brauchtums – beispielsweise an der Fasnacht – sowie für künstlerische und unterhaltende Darbietungen oder zu Werbezwecken.
Die Einführung des Verhüllungsverbots geht auf eine Volksinitiative zurück, die im März 2021 von Volk und Ständen angenommen wurde. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen im November 2024 verabschiedet und das Inkrafttreten auf den Jahresbeginn 2025 festgelegt.
Mit der Umsetzung dieses Verbots reiht sich die Schweiz in die Liste europäischer Länder ein, die ähnliche Regelungen eingeführt haben, darunter Frankreich, Österreich und Belgien. Die Diskussionen um das Verhüllungsverbot waren von intensiven Debatten über religiöse Freiheit, Sicherheit und Integration geprägt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verbot in der Praxis auswirkt und welche gesellschaftlichen Debatten es anregen wird.
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