Zwei Schweizer Journalistinnen müssen wegen Verleumdung Entschädigung zahlen

Erstmals rechtskräftig verurteilt: SRF-Journalistinnen, wegen übler Nachrede. Der Sender teilte mit, er stehe zu seiner Berichterstattung, wolle aber das Urteil der Staatsanwaltschaft akzeptieren. Anlass des Rechtsstreits war ein Bericht über den Krypto-Investor Dadvan Yousuf.

In der Schweizer Medienlandschaft sorgt ein Urteil für Aufsehen: Zwei Journalistinnen des öffentlich-rechtlichen Senders SRF, Charlotte Jacquemart und Stefanie Pauli, wurden wegen übler Nachrede verurteilt.

Anlass war ein Bericht über den jungen Krypto-Investor Dadvan Yousuf, in dem dieser ohne handfeste Beweise mit Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht wurde. Dies ist das erste Mal, dass SRF-Mitarbeiterinnen in einem solchen Fall rechtskräftig verurteilt wurden.

Der Fall im Detail

Im Februar 2022 veröffentlichte das SRF einen Artikel unter dem Titel "Der Krypto-'Milliardär' und seine fragwürdigen Transaktionen". Darin wurde angedeutet, dass Yousuf, der als Krypto-Millionär in der Schweiz bekannt ist, möglicherweise in Geldwäsche oder Terrorfinanzierung verwickelt sein könnte.

Diese schwerwiegenden Vorwürfe stützten sich jedoch nicht auf belastbare Beweise. Yousuf, der ursprünglich aus dem Irak stammt und sich in der Schweiz einen Namen als erfolgreicher Investor gemacht hat, reagierte prompt und reichte Anzeige wegen Ehrverletzung ein.

Der rechtliche Verlauf

Zunächst stellte die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren im Mai 2023 ein und erklärte, es gebe keine ausreichenden Hinweise auf eine Straftat. Doch der Investor legte Beschwerde ein, woraufhin das Obergericht des Kantons Zürich den Fall zur erneuten Prüfung zurückwies. Die Richter entschieden, dass die vorgelegten Entlastungsbeweise, darunter Kontoauszüge von Yousuf, nicht ausreichten, um die Anschuldigungen zu entkräften.

Im Oktober 2024 erließ die Staatsanwaltschaft schließlich Strafbefehle gegen die Journalistinnen. Charlotte Jacquemart und Stefanie Pauli wurden zu bedingten Geldstrafen von 3.600 beziehungsweise 3.000 Franken verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten in Höhe von 1.500 Franken und eine Entschädigung von 10.676 Franken, die an Yousuf gezahlt werden muss. Beide Journalistinnen haften solidarisch für die Kosten.

SRF akzeptiert das Urteil, bleibt aber bei seiner Position

Das SRF teilte mit, das Urteil der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren, aber weiterhin hinter der Berichterstattung zu stehen. Der Sender entschied sich, keine Einsprache einzulegen, da man den Quellenschutz nicht gefährden wolle. Dies bedeutet, dass das SRF bewusst darauf verzichtet hat, weitere Beweise vorzulegen, um die Identität der Informanten zu schützen.

"Bei einem Verfahren wegen Ehrverletzung liegt die Beweislast bei den Journalisten. In diesem Fall konnte SRF keine zusätzlichen Informationen vorlegen, ohne die Vertraulichkeit der Quelle zu gefährden. Deshalb hat SRF entschieden, keine Einsprache einzulegen", so das SRF in einer Stellungnahme.

Die Übernahme der Verfahrenskosten durch das SRF, finanziert aus den Gebühren der Zuschauer, sorgt indes für Kritik, insbesondere bei jenen, die in der Verurteilung einen Beleg für mangelnde journalistische Sorgfalt sehen.

Reaktionen und Folgen

Dadvan Yousuf reagierte erleichtert auf das Urteil. Er plant nun, auch zivilrechtlich gegen das SRF vorzugehen. Für ihn verdeutlicht der Ausgang des Verfahrens die Gefährlichkeit unbelegter Anschuldigungen, die seinem Ruf und seinem Geschäft erheblichen Schaden zugefügt haben. Solche Vorwürfe sind in der Finanzbranche besonders problematisch, da Banken und Geschäftspartner bei Verdacht auf illegale Aktivitäten schnell misstrauisch werden. Yousuf hat demnach bereits spürbare wirtschaftliche Einbußen erlitten.

Eine Debatte über journalistische Verantwortung

Das Urteil gegen die SRF-Journalistinnen wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung der Medien auf. Gerade im investigativen Journalismus ist die Grenze zwischen legitimer Kritik und übler Nachrede schmal. Während die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an investigativen Recherchen hat, dürfen persönliche und geschäftliche Existenzen nicht durch unzureichend belegte Behauptungen gefährdet werden.

Die Entscheidung des Senders, keine Einsprache gegen das Urteil einzulegen, zeigt, wie heikel die Balance zwischen Transparenz und Quellenschutz ist. Das SRF betont, die journalistischen Leitlinien eingehalten zu haben, doch die Frage bleibt, ob der Schutz der Quellen in diesem Fall über dem öffentlichen Interesse an der vollständigen Aufklärung stand.

Ein Präzedenzfall für die Medienbranche

Für das SRF, das durch Gebühren finanziert wird, bedeutet die Übernahme der Strafen durch den Sender eine Belastung, die letztlich die Gebührenzahler tragen.

In der Schweiz und möglicherweise auch in Deutschland dürfte dieser Fall als Warnung für Medienhäuser dienen, die sich auf investigativen Journalismus spezialisieren: Der rechtliche Rahmen verlangt belastbare Beweise, insbesondere bei schwerwiegenden Anschuldigungen.

Das Urteil könnte sich als Präzedenzfall für zukünftige Klagen gegen Medienschaffende in der Schweiz und darüber hinaus erweisen. Es zeigt deutlich, dass Medien, trotz ihrer Rolle als "vierte Gewalt", nicht über dem Gesetz stehen. Gerade in Zeiten von Fake News und sinkendem Vertrauen in die Medien bleibt die Herausforderung, sorgfältig zu recherchieren und dabei das öffentliche Interesse nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Verurteilung der SRF-Journalistinnen macht klar: Auch etablierte Medien müssen ihre Verantwortung ernst nehmen und Vorwürfe gründlich belegen, um Schaden für Einzelpersonen und Unternehmen zu vermeiden.

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