In der Justizvollzugsanstalt Realta im Schweizer Kanton Graubünden sorgt ein Vorfall für Aufregung, der Fragen zur Lebensqualität und Religionsfreiheit hinter Gittern aufwirft. Nach einer Hausdurchsuchung wurden in Rindfleischprodukten undeklariertes Schweinefleisch entdeckt, was mehrere muslimische Häftlinge in Bedrängnis brachte.
Die Ermittlungen wurden durch eine Strafanzeige von Gefangenen angestoßen, die im September neun Rindfleischprodukte in der Anstaltsküche überprüfen ließen. Der Leiter des kantonalen Amts für Justizvollzug Mathias Fässler bestätigte vor den Medien in Chur, dass bei dieser Kontrolle alarmierende Ergebnisse ans Licht kamen.
So wurde in einem "Rindsplätzli" der Schockwert von 67 Prozent Schweinefleischanteil festgestellt. Dies führte nicht nur zur sofortigen Freistellung des verantwortlichen Metzgers, sondern auch zur Schließung der Anstaltsmetzgerei.
Die Situation wirft ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen das Schweizer Justizsystem steht, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Inhaftierten mit geeigneten Nahrungsmitteln. Bei über 200 Insassen in der Anstalt stellen Muslime nahezu die Hälfte, weshalb die Falschdeklaration nicht nur als fahrlässig, sondern potenziell diskriminierend eingestuft werden könnte. Der zuständige Regierungsrat Peter Peyer (SP) betonte, dass die Staatsanwaltschaft nun klären müsse, ob die Falschdeklaration aus Nachlässigkeit oder aus einem bewussten Motiv heraus erfolgte. Eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wurde eingeleitet.
Die Behörden entschuldigten sich für das Versehen und kündigten an, dass die erste Maßnahme neben der Freistellung des Metzgers auch die Umstellung der Bezugsquellen für Fleischprodukte betrifft. Bis auf Weiteres sollen diese nur noch von externen Anbietern geliefert werden, um die Qualität und die Einhaltung religiöser Vorschriften zu gewährleisten.
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