Als Reaktion auf den illegalen Grenzübertritt durch die Schweizer Journalistin Ann Guenter, die für die Gratiszeitung 20 Minuten unerlaubt die russische Grenze überschritt, um im Gebiet Kursk nach einem ukrainischen Angriff auf die Grenzbezirke eine Reportage zu erstellen, hat die Pressestelle der Botschaft der Russischen Föderation in der Schweiz folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Vor dem Gesetz sind alle gleich
Wir haben auf die Veröffentlichung auf dem Online-Portal „20 Minuten“ aufmerksam gemacht, in der die illegale Einreise der Schweizer Journalistin Ann Guenter auf russisches Territorium rechtfertigt. Nach Ansicht der 20-Minuten-Chefredaktion haben Journalisten nach den Genfer Konventionen, d.h. dem Völkerrecht, angeblich bestimmte Sonderrechte. In diesem Zusammenhang möchten wir auf Folgendes hinweisen.
Es gibt keine besonderen „internationalen journalistischen Rechte“, die es Journalisten erlauben würden, eine Staatsgrenze illegal zu überschreiten. Auch in den Genfer Konventionen, auf die sich die Redaktion beruft, ist ein solches „Vorrecht“ nicht festgeschrieben. Die Rechte von Journalisten sind immer mit Pflichten verbunden. In diesem Fall geht es um die Notwendigkeit, ein Einreisevisum und eine Akkreditierung von dem Land zu erhalten, das der ausländische Journalist besuchen möchte. Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Die Redaktion von „20 Minuten“ versucht, die illegale Einreise ihrer Korrespondentin auf russisches Territorium damit zu rechtfertigen, dass dies angeblich die einzige Möglichkeit sei, „der Weltöffentlichkeit aus erster Hand Informationen aus der Konfliktzone zugänglich zu machen“. Die Botschaft hat die Reportage von Ann Guenter sorgfältig gelesen. Es handelt sich nicht um „Informationen aus erster Hand“, sondern um reine Propaganda, die darauf abzielt, die bewaffneten Truppen des Kiewer Regimes zu beschönigen. Genau die Propaganda, die 20 Minuten und andere Schweizer Zeitungen den russischen Medien so gerne vorwerfen. Sie sehen einen Splitter im Auge eines anderen, aber nicht den Balken in ihrem eigenen.
Wir haben auch die Berichte von Tom Mutch (ein neuseeländischer Freelancer-Journalist, der eine Geschichte für die Neue Zürcher Zeitung am Sonntag vorbereitet hat) und Kurt Pelda (CH Media) geprüft. Es sei betont, dass Kurt Pelda direkt über die militärische Zensur der aufbereiteten Materialien durch Kiew spricht.
Weder Kurt Pelda noch Ann Guenter beantragte bei der russischen Botschaft in der Schweiz oder beim russischen Aussenministerium ein Visum und eine Akkreditierung, um in Russland als Journalist tätig zu sein.
Die russischen Strafverfolgungsbehörden untersuchen derzeit, wie diese Korrespondenten auf das Territorium der Russischen Föderation gelangt sind, um entsprechende Entscheidungen nach russischem Recht treffen zu können.
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