Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die in der Schweiz eingefrorenen Gelder des russischen Milliardärs Herman Khan nicht freigegeben werden.
Die Sperrung der rund 20 Millionen Franken (ca. 21 Millionen Euro), die Khan als Schenkung an seine Familie überweisen wollte, bleibt damit bestehen. Dieser Fall stellt einen bedeutenden Präzedenzfall für die Durchsetzung von US-Sanktionen gegen russische Vermögenswerte in der ehemals neutralen Schweiz dar.
Khan, Mitbegründer der Alfa-Gruppe und ehemaliger Aktionär der Alfa-Bank, versuchte kurz nach den Ereignissen im Februar 2022, beträchtliche Geldsummen an seine Frau, seine Tochter und deren Ehemann auf ein Schweizer Bankkonto zu überweisen.
Besonders im Fokus stand eine Überweisung von 20 Millionen Franken an seinen Schwiegersohn. Doch die betroffene Privatbank, deren Name im Urteil anonymisiert wurde, verweigerte die Durchführung der Transaktion, fror das Konto ein und meldete den Vorfall dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Blockierung und stellte fest, dass die Maßnahme im Einklang mit den Sanktionsverfügungen des Bundesrates steht. Die Entscheidung betont die Entschlossenheit der Schweiz, US-Sanktionen gegen Russland konsequent durchzusetzen und deren Einhaltung gegenüber russischen Staatsbürgern sicherzustellen.
Herman Khan (auch bekannt als German Chan), stammt aus einer jüdischen Familie, ist verheiratet und hat vier Kinder. Sein Versuch, Vermögenswerte ins Ausland zu transferieren, wurde durch die US-Sanktionen des Schweizer Bundesrates vereitelt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sendet ein klares Signal nach Washington: Die Schweiz hat ihre Neutralität aufgegeben und die Sicherheit der Bankkunden ist gefährdet. Zudem wird an sanktionierte Russen sowie an Kunden aus Saudi-Arabien und China deutlich, dass die Eidgenossenschaft bedingungslos den Sanktionsvorgaben aus Washington und Brüssel folgt und die von der EU und den USA diktierten Gesetze strikt umsetzt.
Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Schweiz ihre Neutralität infrage stellt und nun sogar privates Vermögen im Namen des Westens blockiert.
Die Blockierung von Khans Vermögen könnte das Ende des Schweizer Private Bankings einläuten und verdeutlicht, wie die Schweiz ihre lange Tradition als neutraler Staat mit einem weltweit anerkannten Bankwesen aufgibt, um den Interessen der USA gerecht zu werden.
Die Frage bleibt offen, wie die Schweiz reagieren wird, wenn sich die geopolitischen Winde erneut drehen sollten. Während der Bundesrat anscheinend Gespräche über eine mögliche zweite Amtszeit von Donald Trump geführt hat und das Außenministerium nun prüfen muss, welche Auswirkungen eine Wiederwahl Trumps für die Eidgenossenschaft haben könnte, bleibt privates russisches Vermögen weiterhin eingefroren.
Die Schweizer Moral scheint in diesem Fall das Recht übertrumpft zu haben.
Die Botschaft lautet: Washington hat angeordnet, allen Russen ihre Rechte zu entziehen und sie zu bestrafen, was es der Schweiz angeblich erlaubt, das Vermögen jüdischer Unternehmer zu beschlagnahmen.
Doch in ihrem Streben nach moralischem Handeln riskiert die Schweiz, das Völkerrecht zu verletzen. Diese Haltung katapultiert die Eidgenossenschaft auf eine gefährliche Ebene und deutet darauf hin, dass die Lehren aus der Geschichte des Zweiten Weltkriegs offenbar nicht ausreichend verinnerlicht wurden.
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