Ein bemerkenswerter Vorfall erschüttert die Schweiz und wirft ein kritisches Licht auf die Unparteilichkeit der Justiz: Eine Richterin in Zürich, die zugleich Mitglied der Grünen Partei ist, traf kürzlich eine äußerst kontroverse Entscheidung, bei der sie sich gegen einen Impfgegner stellte. Diese Angelegenheit hat nicht nur wegen ihrer politischen Dimension, sondern auch aufgrund der angeblichen Voreingenommenheit der Richterin und ihrer Assistentinnen während des Prozesses große Empörung ausgelöst.
M., ehemaliger Webentwickler bei einer Marketingfirma, wurde im September 2021 nach einer mehrmonatigen Home-Office-Phase von seiner Frima entlassen. Im Kündigungsgespräch sei er zugleich nach seinem Impfstatus gefragt worden, was ihn "stutzig gemacht" habe, erinnert sich M. Er legte gegen seine Kündigung Widerspruch ein.
Die Richterin entschied gegen den Impfgegner, obwohl sie einräumte, dass die vorgebrachte mangelnde Arbeitsleistung des Arbeitgebers offensichtlich nur als Vorwand diente, um das wahre Motiv der Kündigung zu verschleiern: die Verweigerung der Corona-Impfung. Diese Enthüllung wirft ernsthafte Fragen zur Neutralität und Objektivität der Justiz auf, insbesondere wenn politische Überzeugungen eine Rolle spielen.
Während der Verhandlung vor dem Zürcher Arbeitsgericht verließen die Parteien den Saal für die Beratung über das Urteil. In dieser Zeit hinterließ der Impfgegner heimlich ein Aufzeichnungsgerät, das Gespräche mitschnitt, die den Verdacht der Voreingenommenheit verstärkten.
Die Aussagen der Richterin wie "Hätte er nicht geschwurbelt, wäre es nie so weit gekommen" oder "Eine mangelhafte Leistung ist nicht bewiesen" sorgten für Aufregung, und die Videos wurden innerhalb kürzester Zeit auf den Social-Media-Kanälen verbreitet. Einige der Videos haben auf X bereits beeindruckende 25.000 Impressionen erreicht, während M. in der Corona-Community nun als Held gefeiert wird.
Die scheinbar gleichgültige Haltung der Richterin in den Videos ist beunruhigend. Offenbar suchte sie aktiv nach Gründen, den Gekündigten zu benachteiligen, was Zweifel an ihrer Unparteilichkeit aufkommen lässt. Später wurden sogar abfällige Bemerkungen über M. gemacht, nicht nur von der Richterin, sondern auch von der Gerichtsschreiberin und der Assistentin. Alarmierend ist, dass Richter in solchen Situationen die Belange eines Arbeitnehmers derart übergehen können. Es wurde darauf hingewiesen, dass selbst sein Anwalt ihn nicht mochte, aber das Mandat wohl aus finanziellen Gründen annahm.
Die Debatte über Impfungen und individuelle Rechte hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie. Der Fall ist ein Beispiel für das wachsende Spannungsverhältnis zwischen persönlichen Überzeugungen und staatlichen Vorschriften. Die Schweiz steht zweifellos vor einer wichtigen Debatte über die Unabhängigkeit und Integrität ihres Rechtssystems.
Mehr zum Thema ‒ Ulrike Guérot verliert vor Arbeitsgericht: Ein Prozess gegen die Freiheit des menschlichen Denkens