Die Botschaft der Russischen Föderation in Bern veröffentlichte am Sonntag eine Pressemitteilung, mit der sie die Entscheidung des Eidgenössischen Bundesamtes für Justiz, den Geschäftsmann und russischen Staatsangehörigen Wladislaw Kljuschin an die USA auszuliefern, kommentiert.
Man bedauere diese Entscheidung und deren schnelle Vollziehung, führt die Botschaft aus. Die Schweizer Behörde habe sowohl die Anträge und Eingaben der Verteidiger außer Acht gelassen, als auch die diplomatische Note vom 17. Dezember 2021. Unbeachtet geblieben ist insbesondere der politische Hintergrund der Strafverfolgung in den USA. Das Auslieferungsersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation sei grundlos abgelehnt worden.
Die Pressemitteilung endet mit der Feststellung, dass die Auslieferung Kljuschins eine weitere Episode einer schon länger andauernden "Jagd" Washingtons auf russische Staatsbürger in Drittländern ist.
Kljuschin war am 21. März 2021 im Kanton Wallis auf ein Ersuchen der USA hin festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Seine Auslieferung ist am 18. Dezember erfolgt, nachdem das Bundesgericht am 10. Dezember die Berufung seiner Anwälte gegen die Auslieferungsentscheidung abgewiesen hatte.
Die US-Justiz wirft dem Gründer der IT-Firma "М13" vor, zusammen mit mehreren Mittätern Insiderhandel in zweistelliger Millionenhöhe betrieben zu haben.
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