Welt-Anti-Doping-Agentur sperrt Russland für vier Jahre

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sperrt Russland für vier Jahre weitestgehend aus dem Weltsport aus. Diese Entscheidung traf ein Gremium nach übereinstimmenden Medienberichten einstimmig. Zudem darf Russland in dieser Zeit keine großen Sportereignisse ausrichten.

Zusätzlich sollen bereit vergeben Veranstaltungen wieder entzogen werden. Russische Athleten dürfen in den vier Jahren nicht unter der russischen Fahne, sondern nur als neutrale Sportler starten. Laut einem Bericht der New York Times dürfte Russland damit auch nicht an der nächsten Fußball-WM 2020 in Katar teilnehmen.

Die Sanktionen sollen jedoch keine Auswirkungen auf die geplanten Spiele der Fußball-EM 2020 in Sankt Petersburg haben. Die WADA begründet das damit, dass eine Europameisterschaft für den europäischen Verband UEFA "ein regionales/kontinentales Sportereignis" ist. Offen ist zudem, ob die Sperre auch für das Champions-League-Finale 2021 in Sankt Petersburg gelten könnte.

Die russische Anti-Doping-Agentur RUSADA ist nach Aussage der WADA "nicht mehr vertrauenswürdig". Russland wird vorgeworfen, der WADA Anfang des Jahres manipulierte Dopingdaten der Jahre 2012 bis 2015 aus dem Moskauer Labor übergeben zu haben. Laut der WADA sollen zahlreiche mutmaßliche positive Analyseergebnisse aus der Kopie der Datenbank entfernt worden sein. Die dazu gehörenden Rohdaten sowie PDF-Dateien sollen gelöscht oder geändert worden sein.

Die russische Seite hatte den Vorwürfen widersprochen. Eine Gruppe unabhängiger Experten hatte festgestellt, dass der WADA eine einwandfreie Kopie der RUSADA-Datenbank übermittelt worden sei. Für eine Manipulation komme nur eine frühere Kopie der Datenbank in Frage, die der sogenannte "WADA-Whistleblower" Grigori Rodtschenkow in die USA mitnahm.

Die Rusada hat nun 21 Tage Zeit, um die Suspendierung zu akzeptieren. Lehnt sie die Strafe ab, wird der Fall an den Internationalen Sportgerichtshof CAS weitergeleitet. Der CAS ist die letzte Instanz und das Urteil verbindlich.

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