Die Entscheidung ziele auf den "Schutz der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten" ab und stehe "im Einklang mit den allgemeingültigen Grundlagen und Normen des Völkerrechts", heißt es in dem Dekret. Weiter wird ausgeführt:
Es wird festgestellt, dass Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in einzelnen Kreisen der Regionen Donezk und Lugansk der Ukraine haben, das Recht erwerben, die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation vereinfacht gemäß Artikel 14 Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 31. Mai 2002 Nr. 62-FZ zu beantragen.
Die Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung wird somit zukünftig auf höchstens drei Monate begrenzt. Das Gesetz tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Zuvor hatte Moskau bereits von den Behörden der selbsternannten Republiken ausgegebene Dokumente wie Geburtsurkunden oder Fahrzeugscheine anerkannt, was von westlicher Seite teilweise kritisiert wurde. Über den Erlass war seit geraumer Zeit in russischen und ukrainischen Medien spekuliert worden.
In Kiew befürchtet man dadurch ein Einfrieren des Konflikts ähnlich wie im moldauischen Transnistrien. In diesem 1990 von der Republik Moldau abgespaltenen Gebiet hat der Großteil der Einwohner ebenfalls die russische Staatsbürgerschaft.
Derzeit leben in Russland – laut RIA Nowosti – mehr als eine Million Donbass-Auswanderer. Davon erhielten 77.000 einen Asylstatus und wurden somit als Flüchtlinge anerkannt. Nach Angaben des russischen Innenministeriums wurde die russische Staatsbürgerschaft seit 2014 an insgesamt 360.000 Ukrainer vergeben.