Die Abgeordneten der russischen Staatsduma haben den Gesetzentwurf zur Frage des Genozids am sowjetischen Volk während des Großen Vaterländischen Krieges genehmigt. Das Dokument wurde auf einer Sitzung am Dienstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Demnach droht für die Leugnung oder Billigung des Völkermordes oder Beleidigung des Andenkens an dessen Opfer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Werden Grabstätten sowjetischer Opfer oder Denkmäler, Stelen, Obelisken und andere Gedenkstätten sowohl in Russland als auch im Ausland zerstört, beschädigt oder geschändet, drohen einem Straftäter bis zu fünf Jahre im Gefängnis.
Der Duma-Vorsitzende Wjatscheslaw Wolodin hatte bereits zuvor erklärt, dass das Gesetz zum rechtlichen Schutz des Andenkens und zum Kampf gegen Verharmlosung von Nationalsozialismus beitragen kann. Wolodin erinnerte an mehr als 13 Millionen Opfer durch die deutsche Besatzung in den Kriegsjahren. Unter den lebendig begrabenen, in Konzentrationslagern und infolge medizinischer Experimente zum Tode gequälten Menschen waren Frauen, Ältere und Kinder.
Aktuell wird im russischen Strafgesetzbuch die Leugnung der Entscheidungen vom Nürnberger Prozess erwähnt, in seinem Urteil ist aber der Begriff Völkermord nicht enthalten. Laut russischen Abgeordneten wird dadurch die Strafverfolgung von Personen erschwert, die den Genozid am sowjetischen Volk leugnen.
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