Der russische Präsident Wladimir Putin hat die kürzlich aktualisierte Fassung der russischen Nukleardoktrin genehmigt. Dies geht aus einem Erlass des russischen Staatsoberhauptes hervor. Das Dokument tritt am Tag seiner Veröffentlichung, dem 19. November 2024, in Kraft. Die Doktrin besagt, dass die oberste staatliche Priorität darin bestehe, einen potenziellen Gegner von einer Aggression gegen Russland und seine Verbündeten abzuhalten. Gleichzeitig wird der bisher gültige Erlass über die nukleare Abschreckungspolitik Russlands für null und nichtig erklärt.
Außerdem heißt es in dem Dokument, dass Russland Atomwaffen als "Abschreckungsmittel betrachtet, dessen Einsatz eine letzte und erzwungene Maßnahme darstellt." Russland unternehme "alle notwendigen Anstrengungen, um die nukleare Bedrohung zu verringern" und werde sich auch bemühen, eine Verschärfung der Beziehungen zwischen den Staaten zu verhindern, die "militärische Konflikte, einschließlich nuklearer Konflikte", auslösen könnten.
Russland führe die nukleare Abschreckung "in Bezug auf einen potenziellen Gegner" durch, hieß es weiter. Die Doktrin definiert diesen als "einzelne Staaten und Militärkoalitionen (Blöcke, Bündnisse), die die Russische Föderation als potenziellen Gegner betrachten" und über Kernwaffen oder ein "bedeutendes Kampfpotenzial von Kräften allgemeiner Zweckbestimmung" verfügen. Eine Aggression eines solchen Staates, der Mitglied eines Blocks oder einer Koalition ist, gegen Russland oder seine Verbündeten "ist als Aggression dieser Koalition (Block, Bündnis als Ganzes) zu betrachten."
In der Doktrin heißt es auch, die nukleare Abschreckung solle sicherstellen, dass "ein potenzieller Gegner die Unvermeidlichkeit von Vergeltungsmaßnahmen im Falle einer Aggression gegen die Russische Föderation und (oder) ihre Verbündeten begreift."
Darüber hinaus werden in der Doktrin militärische Gefahren für Russland gesondert aufgeführt, die sich "in Abhängigkeit von Veränderungen der militärisch-politischen und strategischen Lage zu militärischen Bedrohungen für die Russische Föderation entwickeln können" und zu deren Neutralisierung "nukleare Abschreckung eingesetzt wird." Darunter werden genannt:
- Potenzielle Gegner verfügen über Massenvernichtungswaffen, die gegen Russland eingesetzt werden könnten;
- Verfügbarkeit von Raketenabwehrsystemen, Marschflugkörpern und ballistischen Raketen mittlerer und kürzerer Reichweite, hochpräzisen nichtnuklearen Waffen und Hyperschallwaffen sowie Drohnen;
- die Aufstellung von "Gruppierungen von Kräften allgemeiner Zweckbestimmung, zu denen auch Mittel für den Einsatz von Kernwaffen gehören" durch potenzielle Gegner in der Nähe Russlands oder des Gebiets seiner Verbündeten;
- die Schaffung von Raketenabwehrsystemen und Anti-Satellitenwaffen im Weltraum durch den Gegner;
- die Stationierung von Atomwaffen auf dem Territorium von Nicht-Atomwaffenstaaten;
- die Bildung neuer Koalitionen und die Ausweitung bestehender Koalitionen und Militärblöcke, "die zu einer Annäherung ihrer militärischen Infrastruktur an die Grenzen der Russischen Föderation führen";
- Handlungen eines potenziellen Gegners, "die darauf abzielen, einen Teil des Territoriums der Russischen Föderation zu isolieren";
- Handlungen eines Gegners, die zu Umwelt- oder Sozialkatastrophen führen könnten;
- die Planung und Durchführung "groß angelegter militärischer Übungen in der Nähe der Grenzen" Russlands;
- "unkontrollierte Verbreitung von Massenvernichtungswaffen".
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