FSB ermittelt gegen Deutsche-Welle-Journalisten

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB hat nach eigenen Angaben Anklage gegen einen Reporter der Deutschen Welle und eine ukrainische Fernsehjournalistin erhoben. Sie sollen für Dreharbeiten illegal die Grenze zur Region Kursk überschritten haben.

Der Journalist der Deutschen Welle (DW) Nick Connolly und Natalia Nagorna vom ukrainischen Sender 1+1 sind wegen illegalen Grenzübertritts vom russischen Inlandsgeheimdienst FSB angeklagt worden, nachdem sie illegal in die Stadt Sudscha eingereist waren und dort gefilmt hatten. Insgesamt werden sieben ausländische Korrespondenten strafrechtlich verfolgt. Die Ermittlungen seien im Gange, zitiert die Nachrichtenagentur Interfax die russische Sicherheitsbehörde. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft.

Wie die DW berichtet, war der deutsche Staatsbürger Connolly als sogenannter "embedded journalist" unterwegs. Der 38-Jährige war als Teil einer kleinen Pressegruppe mit dem ukrainischen Militär in der Region Kursk, befragte russische Zivilisten nach ihren Erfahrungen und sprach auch mit ukrainischen Soldaten. Für Connolly sei das Vorgehen Russlands gegen ihn keine Überraschung, zitiert ihn die DW:

"Das war alles zu erwarten. Sie haben das auch mit anderen Journalisten gemacht, die dorthin gereist sind."

Zuvor hatten die russischen Behörden Anklage gegen den CNN-Reporter Nick Paton Walsh, zwei ukrainische Journalisten und zwei italienische Reporter des Senders RAI erhoben, weil sie in Sudscha gefilmt hatten. Die Stadt wurde kurz nach dem überraschenden Einmarsch ukrainischer Streitkräfte am 6. August angeblich eingenommen. Seitdem dauern die Kämpfe in der Region an.

CNN behauptet, dass die Berichterstattung in der Region Kursk nicht gegen internationales Recht verstieß:

"Unser Team wurde zusammen mit anderen internationalen Journalisten von der ukrainischen Regierung eingeladen und vom ukrainischen Militär eskortiert, um das kürzlich besetzte Gebiet zu besichtigen. Dies ist eine geschützte Tätigkeit im Einklang mit den Rechten, die Journalisten nach der Genfer Konvention und dem Völkerrecht zustehen."

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