George Clooneys Stiftung in Russland zu unerwünschter Organisation erklärt

Die Nichtregierungsorganisation Clooney Foundation for Justice wurde in Russland für unerwünscht erklärt. Wie aus der Begründung der russischen Generalstaatsanwaltschaft hervorgeht, versuche die Stiftung, Russland im "Maßstabe Hollywoods" zu diskreditieren.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die Arbeit der Nichtregierungsorganisation Clooney Foundation for Justice (CFJ) in Russland für unerwünscht erklärt. Die NGO wurde im Jahr 2016 vom Schauspieler George Clooney und seiner Frau, der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney, in New York gegründet.

Die Stiftung betreibe "im Maßstab Hollywoods" Arbeit zur Diskreditierung Russlands. Sie unterstütze "falsche Patrioten, die aus dem Land geflohen sind", und "Mitglieder verbotener terroristischer und extremistischer Gruppen", heißt es in der Begründung. Zudem fördere die Organisation "unter dem Deckmantel humanitärer Ideen" Initiativen zur Verfolgung der russischen Staatsspitze. 

Vertreter der Stiftung haben noch keine Stellungnahme abgegeben. Nach eigenen Angaben setzt sich die CFJ für Menschenrechte ein und bietet Opfern von Menschenrechtsverletzungen Rechtshilfe an. Die NGO ist unter anderem in der Ukraine aktiv.

Im Mai hatte die Stiftung angekündigt, bei der Europäischen Union und dem Internationalen Strafgerichtshof Haftbefehle gegen russische Journalisten im Ausland zu beantragen. Wenige Tage später dementierte George Clooney diese Aussagen. Eine Mitarbeiterin habe sich falsch ausgedrückt, erklärte der 63-Jährige und versicherte, dass seine Organisation niemals Journalisten verfolgen würde. "Ich bin der Sohn eines Journalisten. Wir von der Clooney Foundation würden niemals gegen Journalisten vorgehen, auch wenn wir nicht mit ihnen übereinstimmen", hieß es in einer Stellungnahme.

Im Juli hatte die Stiftung gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) bei der Staatsanwaltschaft Wien Beschwerde gegen Russland wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen eingereicht. Konkret geht es um eine Ukrainerin, die sich derzeit in Österreich aufhält und im Jahr 2022 im Raum Kiew vergewaltigt worden war. Die CEHRI und CFJ forderten die österreichischen Behörden auf, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und Haftbefehle gegen die Verdächtigen zu erlassen.

Der Begriff "unerwünschte Organisation" ist seit dem Jahr 2015 in der russischen Gesetzgebung verankert. Diesen Organisationen ist es unter Androhung verwaltungs- und strafrechtlicher Konsequenzen verboten, in Russland tätig zu sein. Auch die Zusammenarbeit mit solchen Organisationen wird geahndet.

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