Der föderale Haushalt erhielt bis Juni dieses Jahres 2,4 Milliarden Rubel (über 25 Millionen Euro) aus Bußgeldern für Steuervergehen von Unternehmen und Bürgern, schreibt die Zeitung Iswestija unter Berufung auf Daten des Föderalen Steuerdienstes von Russland. Das sind 71 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2023, geht aus den Statistiken der Behörde hervor. Iswestija berichtet:
"Die Statistik des Föderalen Steuerdienstes weist keine Zahlender nicht bezahlten Steuern gesondert aus – nur Verstöße in diesem Zusammenhang werden aufgezeichnet. Nach Angaben der Behörde wurden in diesem Jahr die größten Einnahmen durch Sanktionen für folgendefinanzielleVerstöße erzielt:
Unterlassung der Abgabe einer Steuererklärung – 1,5 Milliarden Rubel;
Unterlassung der Übermittlung von für die Kontrolle erforderlichen Informationen – 508 Millionen;
rechtswidrige Nichtmeldung von Informationen – 292 Millionen;
Nichtmeldung von Beteiligungen an ausländischen Organisationen – 71 Millionen;
Ausbleiben vor dem Finanzamt und Verweigerung der Zeugenaussage – 18,5 Millionen."
Laut Iswestija füllen vor allem Sanktionen wegen Nichtzahlung von Abgaben, Unterlassung der Abgabe von Erklärungen und Verschweigen von Informationen über Verbindungen zu ausländischen Unternehmen die Staatskasse. Seit dem Frühjahr letzten Jahres kontrolliert Russland auch aktiv die Steuerdisziplin russischer Blogger – viele von ihnen mussten erhebliche Geldstrafen begleichen.
Gleichzeitig ist ein interessanter Prozess zu beobachten: Die Zahl der Inspektionen nimmt ab, während sich die Zahl der eingezogenen Bußgelder umgekehrt verhält. "Dies ist in erster Linie auf die erhöhte Effizienz der Kontrollen zurückzuführen, und zwar nicht nur der Vor-Ort-Kontrollen, sondern auch der Aktenkontrollen", heißt es in dem Artikel der Iswestija. Die Inspektionen werden immer selektiver und gezielter durchgeführt, und ihre Ergebnisse sind daher viel effektiver, heißt es weiter.
Darüber hinaus werden die Sanktionen für bestimmte Finanzdelikte verschärft und bringen daher mehr Geld in die Staatskasse – zum Beispiel im Falle der Nichtanmeldung von beaufsichtigten ausländischen Unternehmen (zum Beispiel, wenn die Organisation eine Tochtergesellschaft im Ausland eröffnet).
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