Die russische Generalstaatsanwaltschaft schlägt vor, Ausländern, die an Aktivitäten unerwünschter Organisationen beteiligt sind, die Einreise zu verweigern. Damit will sich das Land besser vor Einflüssen von außen schützen. Das geht aus einem Schreiben der Behörde an das Innenministerium hervor, das der Zeitung Iswestija vorliegt.
Das Innenministerium hatte im April einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Migration vorgelegt. Es handelt sich um ein separates föderales Gesetz mit einem Umfang von 400 Seiten. Darin werden unter anderem die Umstände festgelegt, unter denen Personen aus anderen Staaten nicht nach Russland einreisen und sich nicht in Russland aufhalten dürfen. Darunter befindet sich beispielsweise eine Einschränkung, die Personen betrifft, die für eine gewaltsame Änderung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung eintreten.
Die Generalstaatsanwaltschaft schlägt nun vor, den Gesetzentwurf zu erweitern. Die Behörde hält dies "angesichts der extremen Dringlichkeit der Bekämpfung ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten" Russlands für notwendig. Das Verbot soll Personen betreffen, die "an der Tätigkeit einer ausländischen oder internationalen Nichtregierungsorganisation beteiligt sind, deren Tätigkeit in der Russischen Föderation für unerwünscht erklärt wurde".
"Stellen Sie sich vor, wie viele Menschen auf dieser Liste stehen. Die Zahl geht in die Tausende", sagte Alexei Tschepa, erster stellvertretender Vorsitzender des Staatsduma-Ausschusses für internationale Angelegenheiten, gegenüber Iswestija.
"Offensichtlich hat ihre Einreise in unser Land wenig mit touristischen oder anderen freundschaftlichen Zwecken zu tun. Höchstwahrscheinlich handelt es sich um Motive, die, wenn auch nicht direkt, zu einem Akt gegen Russland beitragen werden. Deshalb ist die Initiative im Großen und Ganzen richtig und gut. Ich bin sicher, dass die Generalstaatsanwaltschaft die möglichen Schwierigkeiten oder Risiken bereits kalkuliert hat."
Der Begriff der "unerwünschten Organisation" ist seit 2015 in der russischen Gesetzgebung verankert. Diesen Organisationen ist es unter Androhung verwaltungs- und strafrechtlicher Konsequenzen verboten, in Russland tätig zu sein. Auch die Zusammenarbeit mit solchen Organisationen ist strafbar.
Derzeit gelten in Russland 166 ausländische und internationale Nichtregierungsorganisationen als unerwünscht (darunter einige Medien, einschlägig bekannte NGOs wie Transparency International und Greenpeace, Organisationen wie das Deutsche Historische Institut in Moskau sowie vom deutschen Staat finanzierte Parteistiftungen wie die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung und die Friedrich-Ebert-Stiftung), die, so die russischen Behörden, "eine Gefahr für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, die Sicherheit oder die Verteidigungsfähigkeit des Staates" darstellen.
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