Russland: Gesetzentwurf will ausländische Agenten von Teilnahme an Wahlen ausschließen

Laut einem Gesetzentwurf soll Personen, die im Register ausländischer Agenten eingetragen sind, die Teilnahme an russischen Wahlen auf allen Ebenen untersagt werden. Derzeit dürfen sie kandidieren, müssen aber gesetzliche Einschränkungen beachten.

Sergei Mironow, Vorsitzender der Partei Gerechtes Russland – Für die Wahrheit, und Dmitri Gussew, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Partei, haben im russischen Parlament einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Teilnahme sogenannter ausländischer Agenten an Wahlen verbieten soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Personen nicht in die föderalen und regionalen Regierungsorgane sowie in die lokalen Selbstverwaltungsorgane gewählt werden dürfen. "Somit darf eine Person, die im Register der ausländischen Agenten eingetragen ist, nicht mehr zum Präsidenten der Russischen Föderation gewählt werden", erklärten die beiden Initiatoren.

Um das Gesetz zu verabschieden, muss es von der Staatsduma gebilligt, vom Föderationsrat (Oberhaus des russischen Parlaments) ratifiziert und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Die Initiative könnte eine Reaktion auf die Ankündigung der russischen Fernsehmoderatorin Tatjana Lasarewa sein. Sie hatte in sozialen Netzwerken angekündigt, im Herbst für die Moskauer Stadtduma kandidieren zu wollen. Damit wolle sie prüfen, ob "der Status eines ausländischen Agenten die Menschen nicht diskriminiert". Die Wahlen zur Moskauer Stadtduma sollen im September dieses Jahres stattfinden.

Lasarewa, die derzeit in Spanien lebt, war im Juli 2022 vom russischen Justizministerium als ausländische Agentin eingestuft worden.

Mironow erklärte, dass "ein beträchtlicher Teil der im Register der ausländischen Agenten eingetragenen Personen derzeit im Ausland lebt, antirussische Positionen vertritt und die Streitkräfte der Ukraine auch materiell unterstützt".

Derzeit haben ausländische Agenten das Recht, sich als Kandidaten für Wahlen aufstellen zu lassen, müssen aber bestimmte Einschränkungen beachten wie zum Beispiel die Angabe ihrer Eigenschaft als ausländischer Agent gegenüber der Zentralen Wahlkommission und während des Wahlkampfs. Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof 2023 entschieden, dass ausländische Agenten nicht als Wahlbeobachter tätig sein dürfen.

Ausländische Agenten sind nach Auffassung der russischen Behörden Organisationen, Massenmedien und Einzelpersonen, die unter ausländischem Einfluss stehen und vom Ausland auch finanziell unterstützt werden. Im Sommer 2022 wurden die Kriterien für die Einstufung als ausländischer Agent gelockert. Eine finanzielle Unterstützung aus dem Ausland ist nicht mehr zwingend erforderlich, um in das Register aufgenommen zu werden.

Derzeit führt das russische Justizministerium insgesamt 790 natürliche und juristische Personen auf, die als ausländische Agenten gelten. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Viele der betroffenen Personen haben Russland verlassen.

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