Am Mittwoch hat die Staatsduma ein Gesetz verabschiedet, das die Beschlagnahme von Eigentum wegen "falscher Informationen über die Armee" und wegen Handlungen gegen die Sicherheit des Staates ermöglicht. In dritter Lesung wurde das Gesetz von 377 Abgeordneten unterstützt, niemand sprach sich dagegen aus. Nun muss das Gesetz noch vom Föderationsrat gebilligt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.
Der Gesetzentwurf, der am vergangenen Montag in die Staatsduma eingebracht wurde, erweitert die Liste der Straftaten, die mit der Beschlagnahme von Geld, Wertgegenständen und anderem Eigentum geahndet werden können. Zu diesen Straftaten gehören auch öffentliche Aufrufe zu extremistischen Aktivitäten, Forderungen nach Sanktionen gegen die Russische Föderation, Rehabilitierung des Nationalsozialismus, Sabotage, Schmuggel, Weitergabe von Staatsgeheimnissen, Teilnahme an Aktivitäten einer unerwünschten Organisation, Befehlsverweigerung und Fahnenflucht.
Künftig sollen Künstlern für solche Verbrechen auch die Titel aberkannt werden können.
Laut dem Abgeordneten Pawel Krascheninnikow wird die Staatsduma keine vollständige Konfiszierung wie zu Sowjetzeiten einführen. Das Gesetz werde keine rückwirkende Kraft haben. Dumasprecher Wjatscheslaw Wolodin erklärte, das Vorhaben soll "Soldaten und das Land" vor "Schurken und Verrätern" schützen. "Jeder, der versucht, Russland zu zerstören, der es verrät, muss eine wohlverdiente Strafe erleiden und den Schaden, den er dem Land zugefügt hat, auf Kosten seines Eigentums kompensieren", schrieb Wolodin auf Telegram.
Die Diskussion über die Konfiszierung von Eigentum begann nach Beginn des Krieges in der Ukraine. Im Januar 2023 hatte Wolodin vorgeschlagen, das Eigentum von Kritikern zu beschlagnahmen.
Mitte Januar hatte der Vorsitzende des Ermittlungskomitees Alexander Bastrykin berichtet, dass innerhalb von zwei Jahren 273 Strafverfahren wegen Falschinformationen über die Armee eingeleitet worden seien. Weitere 81 Strafverfahren seien wegen Diskreditierung der Armee eingeleitet worden.
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