Angriff auf Polizisten: Ex-Kämpfer der Wagner-Gruppe verurteilt

Pawel Nikolin, ein Ex-Kämpfer der Wagner-Gruppe, ist zu fast sieben Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Russland befand ihn des Schießens auf zwei Polizisten für schuldig. Während des Vorfalls im Dezember 2022 verletzte der Verurteilte einen der Polizisten.

Ein Gericht im russischen Gebiet Rostow hat am Montag einen ehemaligen Kämpfer des militärischen Privatunternehmens "Gruppe Wagner" zu sechs Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Der Verurteilte, Pawel Nikolin, schoss im Dezember 2022 auf zwei Polizisten. Wie ein TASS-Reporter aus dem Gerichtssaal berichtete, wurde der Mann des illegalen Waffenbesitzes, der Morddrohung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden.

Der Vorfall hatte sich am 6. Dezember 2022 bei der Stadt Nowoschachtinsk an der Grenze zwischen dem Gebiet Rostow und der Volksrepublik Lugansk (LVR) ereignet. Nikolin feuerte aus einem Handmaschinengewehr auf zwei Polizisten. Die Beamten waren auf ihn gestoßen, als sie die Umgebung der Stadt nach einer vermissten Frau absuchten. Einer der Polizisten wurde verletzt. Der Wagner-Kämpfer floh vom Tatort, wurde aber am nächsten Tag festgenommen.

Ermittler im Strafverfahren stellten fest, dass Nikolin mindestens dreimal auf das Auto mit den Polizisten geschossen habe. Während des Verhörs habe der Mann die Ereignisse damit erklärt, dass er hinter seiner Gruppe zurückgeblieben sei und sich verirrt habe. Zudem habe er nicht verstanden, dass er vom Territorium der LVR ins Gebiet Rostow gelangt sei. Die Polizisten habe Nikolin mit Ukrainern verwechselt und daher auf sie geschossen.

Zuvor hatte die Zeitung Kommersant unter Berufung auf die öffentlichen Gerichtsdaten mitgeteilt, dass Nikolin zwischen 2007 und 2016 in der Teilrepublik Baschkortostan mehrfach verurteilt worden war. Unter anderem wurde er des Autodiebstahls und der Flucht aus einer Strafkolonie für schuldig befunden. Im Fall des Schießens auf Polizisten wurde der Ex-Wagner-Kämpfer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Unter Berücksichtigung einer vorherigen Strafe für ein anderes Verbrechen muss er nun sechs Jahre und elf Monate abbüßen.

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