Putin ordnet Verlängerung des Moratoriums von Betriebsprüfungen bis Ende 2024 an

Auf einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation am Mittwoch hat Russlands Präsident Putin angeordnet, das Aussetzen von außerplanmäßigen Betriebsprüfungen bis Ende 2024 zu verlängern. Planmäßige Inspektionen unterbleiben bis zum Jahr 2030, mit Ausnahmen nur bei besonders risikoreichen Unternehmen.

Russlands Präsident Wladimir Putin hat angewiesen, ein Moratorium von außerplanmäßigen Betriebsprüfungen für das Jahr 2024 zu verlängern. Dies wurde auf einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation am Mittwoch erörtert. Zunächst hatte der Stellvertretende Ministerpräsident Dmitri Grigorenko darauf hingewiesen, dass die Lockerung bei planmäßigen Inspektionen weiterhin bis 2030 gilt, während die außerplanmäßigen Inspektionen nur bis Ende dieses Jahres ausgesetzt bleiben würden.

Putin wandte sich dann an den Ministerpräsidenten Michail Mischustin und schlug vor, das Moratorium für außerplanmäßige Prüfungen bis Ende 2024 zu verlängern. Mischustin erklärte seinerseits, dass diese Maßnahme bereits erörtert würde. Die Generalstaatsanwaltschaft halte die Fristverlängerung für vertretbar. Die Regierung müsse eine optimale Dauer des Moratoriums prüfen. Putin antwortete darauf erheitert, dass die Staatsanwaltschaft immer längere Fristen fordere. Die Regierung müsse aber letztlich entscheiden, welche Frist optimal sei. Letztendlich stellte der Präsident fest, dass die Maßnahme besser auch noch im nächsten Jahr gelten solle.

Putin erinnerte außerdem daran, dass die Regierung seit dem Jahr 2019 eine Reform im Bereich Kontrolle und Aufsicht fortsetzt. Seitdem sei die Zahl der Betriebsprüfungen auf ein Fünftel zurückgegangen. Der Prozess sei insbesondere in der aktuellen Lage wichtig, damit einheimische Unternehmen die nach dem Rückzug ausländischer Firmen aus Russland die entstandenen Marktnischen besetzen könnten. 

Das Moratorium von außerplanmäßigen Betriebsprüfungen war im März 2022 eingeführt worden. Demnach dürfen die zuständigen Organe jegliche Inspektionen an Unternehmen derzeit nur auf Anordnung des Präsidenten, der Regierung oder der Staatsanwaltschaft sowie auf der Grundlage der von den Aufsichtsbehörden erhaltenen Informationen über mögliche Verstöße durchführen. Planmäßige Prüfungen dürfen nur bei Betrieben in sehr hohen Risikokategorien durchgeführt werden.

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