Russische Staatsduma: Regenbogen sollte nicht mit LGBT in Verbindung gebracht werden

Der stellvertretende Vorsitzende der Staatsduma kritisierte, dass Abbildungen des Regenbogens in Russland mit der LGBT-Gemeinschaft in Verbindung gebracht würden und daher oft strafbar seien. Er forderte seine Kollegen auf, den Regenbogen "den Kindern zu überlassen".

Die Darstellung eines Regenbogens dürfe nicht mit der Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen in Verbindung gebracht werden, fordert Wladislaw Dawankow, stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma und Abgeordneter der Partei "Neue Leute". Einen entsprechenden Appell richtete er an den Leiter der russischen Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor, berichtet die Agentur TASS.

"Ich bitte Sie, auf der Webseite von Roskomnadsor eine offizielle Mitteilung zu veröffentlichen, dass die Verwendung des Regenbogens keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellt und dass der Regenbogen nichts mit LGBT zu tun hat", sagte er. Dem Politiker zufolge sollte die offizielle Erklärung dazu führen, dass die Zahl der "absurden Verfolgungsfälle" aufgrund der Verwendung des Regenbogens zurückgeht. Die Klarstellung werde auch dazu beitragen, die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten, argumentierte er.

Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Kulturorganisationen hätten Angst, Regenbogenbilder zu verwenden, da sie verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt werden könnten, weil die Regenbogenfahne auch als Symbol der LGBT-Gemeinschaft gilt, betonte Dawankow. Der Regenbogen sei immer ein Symbol der Kindheit gewesen und habe nie Schaden angerichtet. Er führte als Beispiel bekannte russische Schriftsteller an:

"Regenbogen ist Freude. Regenbogen ist Kindheit. Das ist Marschak, Tschukowski. Und jetzt geben wir den Regenbogen aus irgendeinem Grund den Minderheiten zur Nutzung. Überlassen wir den Regenbogen unseren Kindern."

Dawankow betonte, dass die Medienaufsichtsbehörde Kriterien für die Bewertung von Informationen zur Förderung nicht-traditioneller Beziehungen verabschiedet hatte. Diese enthielten jedoch keine Bestimmungen, die eine strafrechtliche Verfolgung bei Verwendung des Regenbogens vorsehen. 

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