Beamte des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB haben einen Einwohner des Gebiets Orjol wegen des Verdachts des Hochverrats im Zusammenhang mit einer finanziellen Unterstützung der ukrainischen Armee festgenommen. Die Straftat bestand darin, Geld auf ein Konto eines Kredit- und Finanzinstituts der Ukraine überwiesen zu haben. Dies teilt die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des FSB mit und weist darauf hin, dass die tatverdächtige Person zuvor ihre Geschlechtsidentität von einer Frau zu einem Mann geändert hatte. In einem von der Behörde veröffentlichten Video ist die Festnahme zu sehen.
Überdies wurde festgestellt, dass der Festgenommene ein Aktivist der LGBT-Bewegung und als Freiwilliger am Medienprojekt OWD-Info beteiligt war. Diese Organisation ist in Russland als ausländischer Agent eingestuft. Darüber hinaus wurde bekannt, dass die Person eine thematisch antirussische Informationsressource verwaltete.
Gegen den Inhaftierten wurde ein Strafverfahren wegen Hochverrats gemäß Artikel 275 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet. Das Gesetz sieht für Vergehen dieser Art Strafen bis hin zu lebenslanger Haft vor. Gegenwärtig laufen operative Suchmaßnahmen und Ermittlungsverfahren.
Im Mai wurde in das russische Unterhaus ein Gesetzentwurf eingebracht, der ein Verbot geschlechtsangleichender Eingriffe vorsieht, außer im Falle angeborener physiologischer Anomalien bei Kindern. Außerdem soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, Personenstandsurkunden auf der Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Geschlechtsumwandlung zu ändern, die im Falle der Diagnose "Transsexualismus" ausgestellt wird.
Am 14. Juni nahm die Staatsduma das Gesetz in erster Lesung an. Dumasprecher Wjatscheslaw Wolodin, einer der Verfasser des Gesetzentwurfs, versprach, dass die Entscheidung über das Verbot von Geschlechtsumwandlungen im Juli fallen wird.
Zuvor, im Dezember 2022, hatte der russische Präsident Wladimir Putin ein Gesetz unterzeichnet, das LGBT-Propaganda, Pädophilie und Geschlechtsumwandlung im Lande verbietet. Insbesondere für die Verbreitung von Informationen, die Minderjährige zu einer Geschlechtsumwandlung ermutigen können, können natürliche Personen mit Geldstrafen bis zu 200.000 Rubel (rund 2.000 Euro) belegt werden; juristischen Personen drohen Geldstrafen bis zu vier Millionen Rubel (rund 40.000 Euro).
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