"Alle Beschränkungen im Zusammenhang mit der Anti-Terrorismus-Operation werden aufgehoben", erklärte der Moskauer Bürgermeister Sergei Sobjanin am Montag. Er bedankte sich bei den Einwohnern der Stadt für Ruhe und ihr Verständnis. Auch die Regionalregierung von Woronesch kündigte die Aufhebung der Anti-Terror-Maßnahmen an. Russlands Nationales Anti-Terror-Komitee (NAK) bestätigte diese Informationen und teilte mit, dass die Maßnahmen auch in Moskau Umgebung zurückgenommen wurden.
In jenen Regionen, wo die Anti-Terror-Maßnahmen gelten, können unter anderem folgende Einschränkungen verhängt werden: Die Behörden haben das Recht, die Ausweispapiere aller Bürger zu kontrollieren. Die Bürger dürfen bei der Einreise oder Ausreise in bestimmte Gebiete durchsucht werden. Die Sonderdienste haben das Recht, Telefongespräche abzuhören und den Briefverkehr sowohl digital als auch auf dem Postweg zu überwachen. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen alle Fahrzeuge nutzen, um Personen zu medizinischen Einrichtungen zu befördern und Terroristen zu verfolgen. Der Telefon- und Internetzugang kann blockiert werden.
Die Anti-Terror-Maßnahmen waren am Samstag in der russischen Hauptstadt, in Moskau Umgebung sowie im Gebiet Woronesch verhängt worden, um mögliche Terroranschläge zu verhindern, als Jewgeni Prigoschin, der Chef der Gruppe Wagner, die Kontrolle über militärische Einrichtungen in der südrussischen Stadt Rostow am Don ankündigte und sagte, seine Kämpfer würden "nach Moskau ziehen". Präsident Wladimir Putin bezeichnete die Geschehnisse als Verrat. Russlands Inlandsgeheimdienst FSB erklärte, es sei ein Strafverfahren wegen Vorbereitung eines bewaffneten Aufstands eingeleitet worden.
Am Samstagabend informierte der Pressedienst des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko über seine Verhandlungen mit Prigoschin. In geheimen Verhandlungen sei Prigoschin dazu bewegt worden, den Vormarsch seiner Truppen auf Moskau aufzugeben, hieß es. Prigoschin könne unbehindert ins Nachbarland Weißrussland gehen, erklärte Kremlsprecher Dmitri Peskow. Der Chef des privaten Militärdienstleisters und seine Kämpfer würden nicht strafrechtlich verfolgt.
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