Abgeordnete des russischen Parlaments haben einen Gesetzentwurf zum Verbot geschlechtsumwandelnder Operationen ausgearbeitet. Das entsprechende Dokument liegt der Nachrichtenagentur TASS vor. Laut dem Entwurf wird dem Fachpersonal der Gesundheitseinrichtungen verboten, medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung durchzuführen. Dabei beziehen sich die Gesetzgeber unter anderem auf Maßnahmen zur Herstellung primärer und sekundärer Geschlechtsmerkmale. Eingriffe zur Behandlung angeborener Geschlechtsanomalien bei Kindern werden dabei aus dem Gesetzentwurf ausgeschlossen. Ärztekommissionen staatlicher Gesundheitseinrichtungen können solche Operationen genehmigen.
Überdies sieht der Gesetzentwurf ein Verbot der Personenstandsänderung vor. Aktuell dürfen zuständige Staatsämter Änderungen in Dokumente einer Person eintragen, falls sie eine medizinische Auskunft über Geschlechtsumwandlung vorlegt. Mit neuen Gesetzänderungen will das Parlament diese Praxis für ungültig erklären.
Als Autoren dieser Initiative gelten der Vorsitzende der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, sowie die Oberhäupter aller fünf Parlamentsfraktionen. Zuvor im April hatte Wolodin bei einer Sitzung des russischen Gesetzgeberrates dazu aufgefordert, so schnell wie möglich Vorschläge zum Verbot geschlechtsumwandelnder Operationen zu präsentieren. Russlands Justizminister Konstantin Tschujtschenko erklärte seinerseits, dass ein mögliches Verbot der Personenstandsänderung als erste Maßnahme zur Stärkung traditioneller Werte in Russland dienen könnte.
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