Am Montag hatte die russische Regierung einen Gesetzentwurf in die Staatsduma eingebracht, der die Einkommenssteuer für einige Bürger von 13 auf 30 Prozent erhöhen soll. Laut dem Dokument würde die Maßnahme jene Personen treffen, die länger als sechs Monate im Ausland leben und in Russland keine steuerliche Ansässigkeit mehr haben, aber weiterhin für russische Unternehmen tätig sind.
Die Abgeordnete Swetlana Bessarab argumentierte, dass Russen, die im Ausland lebten, aber weiterhin für Unternehmen in Russland arbeiteten, der Wirtschaft des Landes schaden würden, da ihr Geld ins Ausland fließe.
Bereits einen Tag später, am 25. April, wurde das Projekt jedoch zurückgezogen. Der Pressedienst des Ministerkabinetts teilte mit, dass der Gesetzentwurf "einer Reihe technischer Klärungen" bedürfe, bevor er dem russischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden könne.
Sollte das Gesetz am Ende doch angenommen werden, könnte es ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zuvor muss der Entwurf drei Lesungen in der Staatsduma durchlaufen und vom Föderationsrat und dem russischen Präsidenten genehmigt werden.
Das Finanzministerium kommentierte die Nachricht und erklärte, dass die Änderungen "keine Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben, die im Rahmen von Arbeitsverträgen arbeiten", und dass sich für Fernarbeiter mit offiziellen Vereinbarungen "die derzeitigen Steuerbedingungen in keiner Weise ändern".
Wjatscheslaw Wolodin, der Sprecher der Staatsduma, hatte bereits vergangenes Jahr vorgeschlagen, die Regierung solle "Präferenzen für diejenigen aufheben, die Russland verlassen haben."
Seit 2021 gilt in Russland ein progressives Steuersystem mit einem Normalsatz von 13 Prozent. Alle, die mehr als fünf Millionen Rubel (55.000 Euro) pro Jahr verdienen, werden mit 15 Prozent besteuert.
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